Mit 60 aufhören zu arbeiten: So planen Sie die Jahre bis zur gesetzlichen Rente

Mit 60 aufzuhören ist jederzeit möglich, mit 60 in Rente zu gehen dagegen nicht mehr. Wer 1964 oder später geboren ist, bekommt die gesetzliche Altersrente frühestens mit 63 – und dann mit einem Abschlag von 14,4 Prozent, der ein Leben lang bleibt. Aus einer Entscheidung werden damit zwei: wann Sie aufhören zu arbeiten und wann Ihre Rente beginnt. Dazwischen liegen Jahre, in denen Sie Lebenshaltung und Krankenversicherung vollständig aus dem eigenen Vermögen bezahlen. Und weil in dieser Zeit keine Beiträge mehr fließen, fällt die Rente danach dauerhaft niedriger aus, als es die Renteninformation verspricht.

Wie stark beides ins Gewicht fällt, haben wir für einen 58-jährigen Angestellten mit 320.000 Euro Vermögen durchgerechnet. Hört er mit 60 auf, verliert er knapp 600 Euro Bruttorente im Monat. Sein Geld reicht trotzdem rechnerisch bis 95, allerdings ohne nennenswerten Puffer: Fällt die Rendite etwas schwächer aus als geplant, ist es mit 90 aufgebraucht. Arbeitet er zwei Jahre länger, bleiben ihm rund 110.000 Euro Reserve. Die Rechnung zeigt außerdem, warum die Frührente mit Abschlag oft günstiger ist als das Warten bis 67, was die Krankenversicherung ohne Einkommen kostet und was Arbeitslosengeld als Brücke bringt – und was nicht.

Kann man mit 60 in Rente gehen?

Für fast alle, die heute über einen Ausstieg mit 60 nachdenken, lautet die Antwort: nein. Die Altersrente für Frauen und die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, mit denen frühere Generationen schon mit 60 in den Ruhestand gehen konnten, gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1952. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, gelten diese Grenzen:

Rentenart Voraussetzung Frühester Beginn Abschlag beim frühesten Beginn
Regelaltersrente 5 Versicherungsjahre 67 –
Altersrente für langjährig Versicherte 35 Versicherungsjahre 63 14,4 %
Altersrente für besonders langjährig Versicherte 45 Versicherungsjahre 65 nur abschlagsfrei möglich
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Grad der Behinderung ab 50, 35 Jahre 62 (abschlagsfrei mit 65) 10,8 %

Die früheste reguläre Möglichkeit ist also die Altersrente für langjährig Versicherte mit 63. Für die 35 Jahre zählen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung auch Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Ausbildungszeiten und freiwillige Beiträge. Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, wird sie um 0,3 Prozent gekürzt. Die Rentenversicherung bildet das über den sogenannten Zugangsfaktor ab, der bei einem Rentenbeginn mit 63 bei 0,856 liegt. Für die Jahrgänge 1960 bis 1963 liegen Regelaltersgrenze und Abschläge noch etwas niedriger.

Ausnahmen gibt es wenige, und sie betreffen meist nicht die gesetzliche Rente. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, sofern er in den fünf Jahren davor mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Ärzte, Anwälte und andere Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben eigene Altersgrenzen, die in der Satzung ihres Versorgungswerks stehen. Riester-Verträge, die vor 2012 abgeschlossen wurden, dürfen ab 60 auszahlen, neuere ab 62. Bei Betriebsrenten entscheidet die Versorgungszusage; viele zahlen erst ab 62 oder zusammen mit der gesetzlichen Altersrente.

Was die geplante Rentenreform ändern könnte

Ganz fest stehen auch diese Grenzen nicht. Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat im Juni 2026 unter anderem empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, die früheste Altersrente mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anzuheben und die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise auf 67,5 Jahre zu erhöhen. Die Koalition will das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen, einen Gesetzentwurf gab es Anfang Oktober 2026 aber noch nicht. Nach Medienberichten über einen Arbeitsentwurf aus dem Arbeitsministerium sollen die Jahrgänge 1964 bis 1966 die Rente nach 45 Jahren mit 65 behalten, für die Jahrgänge 1967 bis 1971 ist ein besonderer Vertrauensschutz im Gespräch, ab Jahrgang 1972 soll sie entfallen. Verbindlich ist davon nichts.

Für die Planung ziehen wir daraus eine klare Konsequenz: Wer 1967 oder später geboren ist und einen frühen Ausstieg erwägt, sollte mindestens ein Szenario rechnen, in dem die Frührente erst mit 64 beginnt, und keinen Plan auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bauen. Wer dagegen schon kurz vor dem Rentenbeginn steht, dürfte wie bei früheren Reformen durch Übergangsregeln geschützt sein. Was ein Jahr spätere Frührente konkret kostet, zeigen wir weiter unten am Beispiel.

Arbeitsende und Rentenbeginn: zwei Entscheidungen, drei Phasen

Wer mit 60 aufhört, durchläuft drei Phasen mit sehr unterschiedlichen Geldflüssen. Bis 60 verdienen Sie, sparen und sammeln jedes Jahr Entgeltpunkte für die Rente. Zwischen Arbeitsende und Rentenbeginn fließt kein Einkommen mehr, und alle Ausgaben einschließlich der vollen Kranken- und Pflegeversicherung gehen vom Vermögen ab. Ab dem Rentenbeginn kommt die gesetzliche Rente hinzu, die wegen der fehlenden Beitragsjahre und eines möglichen Abschlags aber niedriger ausfällt als bei Weiterarbeit. Das Vermögen muss deshalb auch dann noch eine Lücke füllen, und zwar bis zum Lebensende.

Genau diese dritte Phase fehlt in den meisten Rechnungen zum Ausstieg mit 60. Sie ermitteln, wie viel Geld für die Jahre bis zur Rente nötig ist, und hören dort auf. Das ist so, als würde man bei einem Hauskauf nur die Anzahlung kalkulieren. Wer früh aufhört, braucht zwei Beträge: das Kapital für die Überbrückung und das Kapital für die dauerhaft niedrigere Rente. Der zweite ist fast immer der größere.

Hinzu kommt, dass beide Phasen voneinander abhängen. Wer die Rente früher beginnen lässt, verkürzt die teure Überbrückung, nimmt aber einen höheren Abschlag in Kauf und vergrößert die Lücke danach. Wer später aufhört, verkürzt die Überbrückung und verkleinert gleichzeitig die Lücke. Welche Kombination für Sie die günstigste ist, lässt sich nur durchrechnen.

Das Beispiel: Michael, 58, will mit 60 aufhören

Michael ist 58 Jahre alt, Jahrgang 1968, alleinstehend und Vater einer erwachsenen Tochter. Er arbeitet seit seinem 19. Lebensjahr ohne Unterbrechung als Angestellter und verdient heute 4.760 Euro brutto, rund 3.000 Euro netto. Das entspricht etwa dem 1,1-Fachen des Durchschnittsentgelts, er erwirbt also jedes Jahr 1,1 Entgeltpunkte; 41 Punkte hat er bereits gesammelt. Seine Eigentumswohnung ist abbezahlt, in einem ETF-Depot und auf dem Tagesgeldkonto liegen zusammen 320.000 Euro, und bis zum Ausstieg legt er weiter 700 Euro im Monat zurück.

Seine Ausgaben im Ruhestand hat er mit der Methode aus unserem Ratgeber Rentenlücke berechnen auf 2.300 Euro im Monat geschätzt, in heutigen Preisen und ohne Krankenversicherung. Darin stecken Hausgeld und Instandhaltungsrücklage für die Wohnung, Lebensmittel, ein Auto, Reisen und eine Rücklage für Anschaffungen. Michael war immer gesetzlich krankenversichert.

Michael auf einen Blick
Alter, Jahrgang 58, Jahrgang 1968
Bruttogehalt 4.760 € im Monat (1,1 Entgeltpunkte pro Jahr)
Bisher erreichte Entgeltpunkte 41,0
Versicherungsjahre mit 60 41
Vermögen heute 320.000 €
Sparrate bis zum Ausstieg 700 € im Monat
Budget im Ruhestand 2.300 € im Monat ohne Krankenversicherung

Alle Beträge in diesem Artikel rechnen wir in heutiger Kaufkraft. Das heißt: Wir unterstellen, dass die Renten mit der Inflation Schritt halten, und setzen Ausgaben und Renten in heutigen Euro an. Warum wir das für die verständlichere Rechnung halten, erklären wir im Ratgeber zur Rentenlücke.

Was der frühe Ausstieg die Rente kostet

Auf Michaels Renteninformation stehen zwei Beträge, und keiner davon passt zu seinem Plan. Die bisher erreichte Rentenanwartschaft von 1.743 Euro beruht auf den 41 Punkten, die er heute hat. Die Regelaltersrente von 2.164 Euro unterstellt, dass er bis 67 weiterarbeitet und jedes Jahr weitere 1,1 Punkte sammelt. Hört er mit 60 auf, kommen nur noch zwei Jahre hinzu. Er geht mit 43,2 Entgeltpunkten in die Überbrückung, und daran ändert sich bis zum Rentenbeginn nichts mehr.

Variante Entgeltpunkte Bruttorente Nettorente
Arbeiten bis 67, Rente mit 67 50,9 2.164 € 1.774 €
Ausstieg mit 60, Rente mit 67 43,2 1.837 € 1.546 €
Ausstieg mit 60, Rente mit 63 43,2 (Zugangsfaktor 0,856) 1.572 € 1.359 €

Die sieben fehlenden Beitragsjahre kosten Michael 327 Euro Bruttorente im Monat. Nimmt er die Rente schon mit 63, kommen 265 Euro Abschlag hinzu. Zusammen sind das 592 Euro brutto, gut ein Viertel der Rente, die er bei Weiterarbeit bis 67 bekäme. Netto, also nach Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer, fehlen ihm 415 Euro. Dass der Nettoverlust kleiner ausfällt, liegt an der Steuerprogression: Mit der niedrigeren Rente zahlt Michael kaum noch Einkommensteuer.

Für eine eigene Überschlagsrechnung genügt eine einfache Regel. Ein Arbeitsjahr mit Durchschnittsverdienst bringt einen Entgeltpunkt und damit derzeit 42,52 Euro Bruttorente im Monat. Wer mehr verdient, sammelt entsprechend mehr, höchstens aber knapp zwei Punkte im Jahr, weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze fließen. Zählen Sie die Jahre zwischen Ihrem geplanten Ausstieg und der Regelaltersgrenze, und Sie wissen ungefähr, was Ihnen fehlt.

Wie viele Abzüge hat man, wenn man mit 60 aufhört?

Für das Aufhören selbst gibt es keine Abzüge. Der Abschlag entsteht erst, wenn Sie die Rente vor der Regelaltersgrenze beantragen, und er hängt allein davon ab, wie viele Monate zu früh sie beginnt. Bezogen auf Michaels Rente von 1.837 Euro sieht das so aus:

Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze Abschlag Kürzung bei 1.837 €
1 Jahr (12 Monate) 3,6 % 66 €
2 Jahre (24 Monate) 7,2 % 132 €
3 Jahre (36 Monate) 10,8 % 198 €
4 Jahre (48 Monate) 14,4 % 265 €

Zwei Eigenschaften machen den Abschlag teurer, als die Prozentzahl vermuten lässt. Er gilt lebenslang, also auch nach dem 67. Geburtstag. Und er geht auf eine spätere Hinterbliebenenrente über: Wer verheiratet ist und früh in Rente geht, kürzt damit auch die Witwen- oder Witwerrente seines Partners. Ob sich die Frührente trotzdem lohnt, ist eine Rechenfrage. Das Ergebnis fällt anders aus, als viele erwarten, dazu gleich mehr.

Die Überbrückungsphase finanzieren

Was die Jahre bis zur Rente kosten

In der Überbrückung zahlt Michael alles selbst: seine 2.300 Euro Lebenshaltungskosten und 270 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen 2.570 Euro im Monat oder knapp 30.900 Euro im Jahr. Bis zur Rente mit 63 braucht er dafür rund 91.000 Euro, wenn das noch nicht verbrauchte Geld real 2 Prozent im Jahr erwirtschaftet. Allein die Krankenversicherung kostet ihn in diesen drei Jahren rund 9.700 Euro – ein Posten, den viele Überschlagsrechnungen schlicht vergessen.

Für andere Budgets und Zeiträume gibt die folgende Tabelle einen Anhaltspunkt. Sie enthält den Mindestbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung, unterstellt 2 Prozent reale Rendite und rechnet in heutigen Preisen:

Monatliches Budget ohne Krankenversicherung 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 7 Jahre
2.000 € 80.000 € 106.000 € 131.000 € 180.000 €
2.500 € 98.000 € 129.000 € 160.000 € 219.000 €
3.000 € 115.000 € 152.000 € 189.000 € 259.000 €

Wer 2.500 Euro im Monat braucht und von 60 bis 67 überbrücken will, kommt auf rund 219.000 Euro. Das deckt sich mit den Werten, die man auch in anderen Ratgebern findet. Bezahlt ist damit allerdings nur die Zeit bis zur Rente, nicht die dauerhaft niedrigere Rente danach.

Krankenversicherung ohne Einkommen

Wer seinen Job aufgibt und kein Arbeitslosengeld bezieht, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings als freiwilliges Mitglied. Die Kasse führt Sie automatisch weiter, solange Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Pflichtversicherung austreten und eine andere Absicherung nachweisen. Den Beitrag tragen Sie dann vollständig selbst, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht mehr.

Berechnet wird er auf alle Einnahmen, die Ihrem Lebensunterhalt dienen: Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne, Mieten, private Renten. Das Geld, das Sie von Ihrem Ersparten verbrauchen, zählt dagegen nicht. Wer wenige beitragspflichtige Einnahmen hat, zahlt den Mindestbeitrag, der sich 2026 an einem fiktiven Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat bemisst. Weil Privatiers keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt dafür der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Hinzu kommen der Zusatzbeitrag der Kasse und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, für Kinderlose 4,2 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das 270 Euro im Monat; je nach Kasse und Kinderzahl liegt der Mindestbeitrag zwischen 261 und 298 Euro. Für jeden Euro beitragspflichtiger Einnahmen oberhalb von 1.318,33 Euro werden rund 20 Cent fällig, höchstens knapp 1.200 Euro im Monat.

Die 400 bis 500 Euro, die man in manchen Ratgebern und in Googles KI-Antworten liest, betreffen also erst Privatiers mit nennenswerten Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Wer ein großes Depot hat und daraus Jahr für Jahr Gewinne realisiert, sollte den Beitrag vorab mit seiner Kasse klären. Wie sich Kapitalerträge im Einzelnen auswirken und wann die private Krankenversicherung eine Alternative ist, beschreibt unser Ratgeber zur Krankenversicherung als Privatier.

Zwei Sonderfälle können viel Geld sparen. Ist Ihr Ehepartner gesetzlich pflichtversichert, etwa weil er noch arbeitet, können Sie über ihn beitragsfrei familienversichert sein, solange Ihr eigenes Gesamteinkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt; Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags zählen dabei mit. Und eine einmalige Abfindung ist für freiwillig Versicherte in der Regel beitragsfrei – es sei denn, das Arbeitsverhältnis endete vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

Für die Zeit danach ist eine Regel wichtig, die viele erst kurz vor dem Rentenantrag kennenlernen. Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert war, wird als Rentner Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner und zahlt dann nur noch Beiträge auf die gesetzliche Rente und auf Betriebsrenten, nicht mehr auf Kapitalerträge oder Mieten. Freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung zählen für diese 90 Prozent mit. Wer in der Überbrückung gesetzlich versichert bleibt, verspielt den günstigen Zugang also nicht.

Arbeitslosengeld als Brücke: was es bringt und wo die Grenzen liegen

Viele Ausstiegspläne rund um die 60 setzen auf das Arbeitslosengeld, und die Regeln sind für Ältere tatsächlich günstig. Wer bei Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 58 Jahre alt ist und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, bekommt bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Es beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. In dieser Zeit zahlt die Arbeitsagentur außerdem die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenbeiträge auf 80 Prozent des früheren Bruttolohns.

Für Michael wären das nach unserer Schätzung rund 1.850 Euro im Monat. Wird ihm mit 60 betriebsbedingt gekündigt und bezieht er zwei Jahre lang Arbeitslosengeld, muss er bis 62 nur noch rund 450 Euro im Monat aus seinem Vermögen zuschießen, die Krankenversicherung entfällt ganz. Gleichzeitig sammelt er 1,76 zusätzliche Entgeltpunkte, und seine Rente mit 63 steigt auf 1.636 Euro brutto. Sein Kapitalbedarf sinkt dadurch um rund 63.000 Euro, das ist mehr, als ihm ein zusätzliches Arbeitsjahr bringen würde.

Die Sache hat allerdings mehrere Haken. Kündigt Michael selbst oder unterschreibt er ohne wichtigen Grund einen Aufhebungsvertrag, verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit von zwölf Wochen, und der Anspruch verkürzt sich um ein Viertel, von 24 auf 18 Monate. Der Vorteil schrumpft dann auf rund 48.000 Euro. Endet das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld zusätzlich eine Zeit lang. Vor allem aber ist Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung für Arbeitsuchende und kein Vorruhestandsgeld. Wer es bezieht, muss sich um Arbeit bemühen und zumutbare Stellen annehmen. Ob man mit 60 noch vermittelt wird? Formal ja, denn die frühere Regel, nach der Ältere ab 58 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen mussten, gibt es seit 2008 nicht mehr.

Für die Rente nach 45 Jahren gilt eine weitere Einschränkung: Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt dort nicht mit, außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Für die Rente mit 63 nach 35 Jahren spielt das keine Rolle.

Unser Rat: Wenn Ihr Arbeitgeber Stellen abbaut und Ihnen mit 59 oder 60 eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet, sollten Sie das Arbeitslosengeld fest einplanen und den Vertrag vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Als tragende Säule eines selbst gewählten Ausstiegs halten wir es dagegen für ungeeignet.

Weitere Einnahmen in der Überbrückung

Altersteilzeit ist der klassische Weg, früher aufzuhören, ohne dass das eigene Vermögen die ganze Last trägt. Im verbreiteten Blockmodell arbeiten Sie zunächst voll und sind danach für die gleiche Dauer freigestellt. In beiden Phasen bekommen Sie das halbe Gehalt plus eine Aufstockung durch den Arbeitgeber, und es fließen weiter Rentenbeiträge. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht: Altersteilzeit setzt die Zustimmung des Arbeitgebers oder einen Tarifvertrag voraus. Ähnlich funktionieren Lebensarbeitszeitkonten, auf denen Überstunden oder Gehaltsteile angespart und vor der Rente als bezahlte Freistellung genutzt werden.

Ein Teilzeit- oder Minijob in den ersten Jahren nach dem Ausstieg senkt die Entnahmen spürbar. Schon 600 Euro im Monat über drei Jahre ersparen Michael gut 20.000 Euro. Wer seinen Ausstieg ohnehin in Stufen plant, findet Varianten dieser Idee im Ratgeber zu Coast FIRE und Barista FIRE.

Steuerlich sind die Überbrückungsjahre günstige Jahre. Ohne Gehalt und ohne Rente bleibt Michael mit seinen Kapitalerträgen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Die Abgeltungsteuer, die seine Bank zunächst einbehält, bekommt er über die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zurück. Noch einfacher ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt, dann behält die Bank gar nichts ein. Wer Kursgewinne realisieren muss, sollte das deshalb eher in diesen Jahren tun als später neben der Rente.

Rente mit 63 nehmen oder bis 67 warten?

Hört Michael mit 60 auf, kann er die Rente mit 63 beantragen oder bis 67 warten. Wartet er, bekommt er 1.546 statt 1.359 Euro netto, muss dafür aber vier Jahre länger vollständig von seinem Vermögen leben. Die Gegenüberstellung zeigt, was das für seinen Kapitalbedarf bedeutet:

Ausstieg mit 60 Rente mit 63 Rente mit 67
Nettorente 1.359 € 1.546 €
Lücke zum Budget von 2.300 € 941 € 754 €
Kapital für die Überbrückung 91.000 € 204.000 €
Kapital für die Rentenphase bis 95 260.000 € 176.000 €
Kapitalbedarf mit 60 insgesamt 351.000 € 379.000 €

Die Rente ab 63 ist für Michael also nicht die teure, sondern die günstigere Variante. Wartet er bis 67, braucht er rund 28.000 Euro mehr. Die vier zusätzlichen Überbrückungsjahre kosten rund 113.000 Euro, die höhere Rente spart in der Rentenphase aber nur rund 85.000 Euro. Rein rechnerisch holt die höhere Rente den Rückstand erst ein, wenn Michael älter als 90 wird; nach Steuern und Krankenversicherung sogar erst Mitte 90.

Abschläge um jeden Preis zu vermeiden, ist deshalb kein guter Grundsatz. Der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat soll den längeren Rentenbezug ungefähr ausgleichen, manche Ökonomen halten ihn sogar für zu niedrig bemessen. Und das Geld, das man in der Wartezeit zusätzlich aus dem Depot nimmt, fehlt danach dauerhaft. Es gibt trotzdem gute Gründe zu warten. Wer gesund ist und mit einem sehr langen Leben rechnet, sichert sich mit der höheren Rente dagegen ab, sein Vermögen zu überleben. Wer verheiratet ist, schützt mit dem späteren Rentenbeginn auch die Hinterbliebenenrente seines Partners. Und eine höhere lebenslange Rente macht im hohen Alter unabhängiger von der Börse.

Für Michael halten wir die Rente mit 63 dennoch für die bessere Wahl. Sein Plan ist knapp, und die frühe Rente entlastet das Vermögen genau in den ersten Jahren nach dem Ausstieg, in denen ein Börseneinbruch am meisten Schaden anrichten würde.

Was, wenn die Reform die Frührente auf 64 verschiebt? Dann muss Michael ein Jahr länger überbrücken, bekommt dafür aber nur einen Abschlag von 10,8 statt 14,4 Prozent. Sein Kapitalbedarf steigt dadurch lediglich um rund 5.700 Euro. Das klingt harmlos, verbraucht aber seinen gesamten Puffer.

Wie viel Geld braucht man, um mit 60 aufzuhören?

Damit lässt sich die Frage beantworten, um die sich bei jedem Ausstiegsplan letztlich alles dreht. Der Kapitalbedarf für einen Ausstieg mit 60 besteht aus zwei Teilen: dem Geld für die Überbrückung bis zum Rentenbeginn und dem Kapital, das die Lücke zwischen Rente und Ausgaben bis zum Ende des Planungshorizonts schließt. Bei Michael sind das rund 91.000 und rund 260.000 Euro, zusammen 351.000 Euro. Die Überbrückung macht also nur ein Viertel des Bedarfs aus.

Mit 60 wird Michael voraussichtlich 356.500 Euro besitzen, wenn sein Depot bis dahin real 3 Prozent im Jahr bringt und er weiter spart. Auf dem Papier geht der Plan auf, sein Geld reicht bis 95. Der Puffer beträgt aber nur gut 5.000 Euro, gerade einmal 1,5 Prozent des Bedarfs. Eine Reserve für größere Einmalausgaben wie ein neues Auto oder eine Sonderumlage für die Wohnung ist darin nicht enthalten, ebenso wenig zusätzliche Kosten bei Pflegebedürftigkeit. Wie empfindlich die Rechnung ist, zeigt ein einfacher Stresstest: Bringt das Vermögen nach dem Ausstieg real nur 1 statt 2 Prozent, ist es mit 90 aufgebraucht. Dafür braucht es keinen Börsencrash, einige Jahre mit höherer Inflation genügen.

Einen Betrag, der für alle gilt, gibt es deshalb nicht, und Pauschalaussagen wie „mit 500.000 Euro kann man aufhören“ helfen wenig. Wer 500.000 Euro besitzt, aber 3.500 Euro im Monat ausgibt und nur eine kleine Rente erwartet, kann sich einen Ausstieg mit 60 kaum leisten. Wer mit 2.000 Euro auskommt und eine gute Rente in Aussicht hat, braucht deutlich weniger. Rechnen Sie beide Teile mit Ihren eigenen Zahlen: das Überbrückungskapital mit der Tabelle oben, den Bedarf für die Rentenphase mit dem Vorgehen aus unserem Ratgeber zum Kapitalbedarf im Ruhestand.

Unser Urteil zu Michaels Plan fällt eindeutig aus. Mit 60 aufzuhören ist für ihn möglich, aber zu knapp kalkuliert, als dass wir es ihm in dieser Form empfehlen würden.

Mit 60 oder ein paar Jahre später: der Vergleich

Wie stark sich ein späterer Ausstieg auswirkt, zeigt die folgende Tabelle. Den Rentenbeginn haben wir jeweils so früh wie möglich gewählt, also mit 63, weil das für Michael wie gezeigt die günstigere Variante ist. Zum Vergleich steht in der letzten Zeile die Weiterarbeit bis zur Regelaltersgrenze.

Ausstieg mit Rente ab Nettorente Vermögen beim Ausstieg Kapitalbedarf Puffer Puffer bei 1 % Rendite
60 63 1.359 € 356.500 € 351.100 € 5.400 € aufgebraucht mit 90
61 63 1.389 € 375.600 € 318.200 € 57.400 € 11.300 €
62 63 1.419 € 395.300 € 284.500 € 110.800 € 68.500 €
63 63 1.448 € 415.600 € 250.000 € 165.500 € 126.700 €
67 67 1.774 € 502.900 € 140.800 € 362.100 € –

Jedes zusätzliche Arbeitsjahr verbessert Michaels Bilanz um rund 50.000 Euro. Drei Effekte kommen dabei zusammen. Er muss ein Jahr weniger überbrücken, das spart rund 31.000 Euro. Er spart ein Jahr länger, während sein Vermögen weiter wächst, das bringt rund 12.000 Euro. Und er sammelt 1,1 zusätzliche Entgeltpunkte, die seine Nettorente um 30 Euro im Monat erhöhen und den Kapitalbedarf für die Rentenphase um rund 8.000 Euro senken. Der erste Effekt ist mit Abstand der größte; deshalb wirkt schon ein einziges Jahr so stark.

Mit 62 aufzuhören halten wir für Michael für den vernünftigsten Kompromiss. Er überbrückt dann nur ein Jahr, behält einen Puffer von rund 110.000 Euro und übersteht auch den Stresstest mit 1 Prozent Rendite mit fast 70.000 Euro Reserve. Wer die zusätzlichen Jahre nicht arbeiten möchte, hat einen zweiten Hebel: Senkt Michael sein Budget von 2.300 auf 2.100 Euro, steigt sein Puffer beim Ausstieg mit 60 auf rund 68.000 Euro. 200 Euro weniger im Monat wirken in seinem Fall also etwas stärker als ein zusätzliches Arbeitsjahr.

Eine Variante fehlt in der Tabelle. Würde Michael bis 64 arbeiten, käme er auf 45 Versicherungsjahre und könnte nach heutigem Recht mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen; sein Puffer läge dann bei rund 235.000 Euro. Genau diese Rentenart steht mit der Reform aber zur Disposition, und für den Jahrgang 1968 ist offen, ob sie in irgendeiner Form erhalten bleibt. Darauf würden wir heute keinen Plan bauen.

Rentenabschläge ausgleichen und die Rente aufstocken

Ab 50 können Sie die Abschläge einer geplanten Frührente durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen. Grundlage ist eine besondere Rentenauskunft, die Sie bei der Rentenversicherung beantragen und die den Betrag für den vollständigen Ausgleich nennt. Sie dürfen auch in Raten zahlen. Gehen Sie am Ende doch nicht früher in Rente, ist das Geld nicht verloren, es erhöht dann Ihre reguläre Rente.

Billig ist das nicht. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 9.660 Euro. Um den Abschlag von 14,4 Prozent vollständig auszugleichen, müsste Michael rund 70.000 Euro einzahlen. Dafür bekäme er ab 63 dieselbe Bruttorente wie mit 67, also 265 Euro mehr, netto rund 195 Euro. Rein rechnerisch hätte er das Geld erst mit 93 wieder heraus, und der Barwert der Mehrrente liegt mit rund 57.000 Euro deutlich unter den Kosten. Attraktiver wird der Ausgleich durch die Steuer: Die Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag absetzbar. Leistet Michael sie in seinen verbleibenden Arbeitsjahren, in denen sein Grenzsteuersatz bei rund 33 Prozent liegt, sinken die effektiven Kosten grob um ein Viertel.

Für Michaels Ausstieg mit 60 raten wir trotzdem davon ab. Knapp wird sein Plan vor allem in den ersten Jahren, und 70.000 Euro, die bei der Rentenversicherung liegen, stehen für die Überbrückung nicht mehr zur Verfügung. Interessant ist der Ausgleich eher für Menschen mit reichlich Vermögen, die einen Teil davon in eine lebenslange, mit den Renten steigende Zahlung umwandeln möchten. Wann sich der Kauf von Rentenpunkten im Einzelnen rechnet, hängt stark von Steuersatz und Lebenserwartung ab.

Freiwillige Beiträge während der Überbrückung bringen dagegen wenig. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei 112,16 Euro im Monat. Zahlt Michael ihn von 60 bis 63, investiert er gut 4.000 Euro und erhöht seine Rente um rund 15 Euro brutto. Sinnvoll sind freiwillige Beiträge vor allem, wenn Ihnen für die Wartezeit von 35 Jahren noch Monate fehlen; für die 45 Jahre zählen sie nur, wenn Sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge haben. Den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten sie nicht. Dafür sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nötig, und dieser Schutz endet für Frühaussteiger etwa zwei Jahre nach dem letzten Arbeitstag.

Checkliste: Was Sie vor dem Ausstieg klären sollten

  1. Versicherungsverlauf prüfen. Beantragen Sie eine Kontenklärung, damit keine Zeiten fehlen, und zählen Sie nach, ob Sie die 35 Jahre für die Frührente sicher erreichen.
  2. Rentenauskunft mit Ihren Daten anfordern. Die Hochrechnung der Renteninformation gilt nur bei Weiterarbeit bis 67. Rechnen Sie mit den bisher erreichten Punkten plus den Jahren bis zum geplanten Ausstieg.
  3. Krankenversicherung klären. Fragen Sie Ihre Kasse, welchen Beitrag Sie als freiwilliges Mitglied zahlen, und prüfen Sie, ob eine Familienversicherung über den Partner möglich ist.
  4. Betriebsrente und Riester-Verträge prüfen. Ab wann wird gezahlt, mit welchen Abschlägen, und lässt sich der Beginn verschieben?
  5. Angebote des Arbeitgebers ausloten. Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonto oder ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung können die Überbrückung erheblich verbilligen. Lassen Sie Verträge wegen Sperrzeit und Kündigungsfrist vorher prüfen.
  6. Die Überbrückung sicher anlegen. Das Geld für die ersten Jahre gehört auf Tagesgeld, Festgeld oder in kurzlaufende Anleihen, nicht ins Aktiendepot. Warum, erklärt unser Beitrag zum Renditereihenfolgerisiko.
  7. Steuern planen. Eine Abfindung, die erst im Januar nach dem Ausstieg gezahlt wird, fällt in ein Jahr mit niedrigem Einkommen. Für Kapitalerträge in den Überbrückungsjahren lohnen sich Günstigerprüfung oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
  8. Den Rentenantrag rechtzeitig stellen. Etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn, denn die Rente wird nicht automatisch gezahlt.

Den Ausstieg im Ruhestandsrechner durchspielen

Unsere Rechnungen sind statisch: Sie unterstellen, dass das Vermögen Jahr für Jahr dieselbe Rendite bringt. In Wirklichkeit entscheidet gerade beim frühen Ausstieg die Reihenfolge der Börsenjahre mit darüber, ob ein Plan aufgeht. Fällt der Aktienmarkt in den ersten Jahren, während Michael noch die vollen Lebenshaltungskosten entnimmt, schrumpft sein Vermögen schneller, als es sich später erholen kann.

Im Ruhestandsrechner können Sie Ihren Ausstieg deshalb mit vielen simulierten Marktverläufen durchspielen. Tragen Sie Vermögen und Ausgaben ab dem Ausstieg ein und die gesetzliche Rente mit ihrem tatsächlichen Beginn, also zum Beispiel ab 63. Rechnen Sie anschließend dieselbe Konstellation mit einem späteren Ausstieg oder einem anderen Rentenbeginn und vergleichen Sie, wie sich Reichweite und Erfolgsquote verändern. Was eine solche Erfolgsquote aussagt, erklären wir im Beitrag zur Monte-Carlo-Simulation. Eine Grenze sollten Sie kennen: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung berechnet der Rechner nicht automatisch. Tragen Sie sie für die Überbrückungsjahre als zusätzliche Ausgabe ein, mindestens mit dem Mindestbeitrag von rund 270 Euro.

Häufige Fragen

Kann ich mit 60 einfach aufhören zu arbeiten?

Ja, niemand ist verpflichtet, bis zur Rente zu arbeiten. Sie kündigen mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist und sind ab dann Privatier. Die Folgen sollten Sie allerdings kennen: Bis zum Rentenbeginn haben Sie kein Einkommen, Sie müssen sich freiwillig krankenversichern, und wer selbst kündigt, bekommt beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von zwölf Wochen und einen um ein Viertel kürzeren Anspruch.

Kann ich mit 60 in Rente gehen, wenn ich 35 Jahre gearbeitet habe?

Nein, mit 35 Versicherungsjahren beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens mit 63, für Jahrgänge ab 1964 mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Eine gesetzliche Altersrente ab 60 gibt es nur noch für Jahrgänge vor 1952. Die Jahre zwischen 60 und 63 müssen Sie also aus eigenen Mitteln, über Arbeitslosengeld oder über eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber finanzieren.

Was passiert mit meiner Rente, wenn ich mit 60 aufhöre?

Sie sammeln ab dem Ausstieg keine Entgeltpunkte mehr, Ihre Rente beruht also auf den bis dahin erreichten Punkten. Bei Durchschnittsverdienst kostet jedes fehlende Jahr derzeit gut 42 Euro Bruttorente im Monat, bei Michael sind es 47 Euro. Beantragen Sie die Rente vor der Regelaltersgrenze, kommt der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat hinzu.

Was ändert sich, wenn ich schon mit 58 aufhöre?

Die Überbrückung bis zur Frührente verlängert sich auf fünf Jahre, und es fehlen zwei weitere Beitragsjahre. Bei Michael würde der Kapitalbedarf auf rund 415.000 Euro steigen, rund 95.000 Euro mehr, als er heute besitzt. Ein Ausstieg mit 58 ist deshalb in aller Regel nur mit deutlich mehr Vermögen, einer Abfindung oder Arbeitslosengeld realistisch. Wie man einen noch früheren Ausstieg plant, beschreiben wir im Ratgeber zu FIRE in Deutschland.

Wann muss ich die Rente beantragen?

Am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Stellen Sie den Antrag später als drei Kalendermonate, nachdem Sie die Voraussetzungen erfüllt haben, zahlt die Rentenversicherung erst ab dem Monat der Antragstellung. Den Antrag können Sie online, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder über Ihre Gemeinde stellen.

Unser Fazit

Mit 60 aufzuhören ist kein Privileg von Millionären, aber deutlich teurer, als die meisten Überschlagsrechnungen vermuten lassen. Die Kosten bestehen aus zwei Teilen, und der größere wird oft übersehen. Neben den Jahren bis zur Rente muss das Vermögen eine dauerhaft niedrigere Rente ausgleichen, weil Beitragsjahre fehlen und meist ein Abschlag hinzukommt. Bei Michael entfällt nur ein Viertel des Kapitalbedarfs auf die Überbrückung und drei Viertel auf die Jahrzehnte danach.

Drei Ergebnisse unserer Rechnung halten wir für übertragbar. Die Frührente mit Abschlag ist für viele Frühaussteiger die günstigere Wahl, weil das Warten bis 67 mehr Kapital kostet, als die höhere Rente später zurückbringt. Jedes zusätzliche Arbeitsjahr wirkt stärker als fast jeder andere Hebel, weil es gleich dreifach zählt: ein Jahr weniger Überbrückung, ein Jahr länger sparen, eine etwas höhere Rente. Und ein Plan, der nur bei planmäßiger Rendite aufgeht, ist kein belastbarer Plan; einen Puffer braucht man gerade in den ersten Jahren nach dem Ausstieg.

Wer über einen Ausstieg mit 60 nachdenkt, sollte deshalb zuerst die eigenen Zahlen zusammentragen: Versicherungsverlauf, erreichte Entgeltpunkte, ein realistisches Budget, die Kosten der Krankenversicherung. Rechnen Sie neben dem Wunschtermin auch einen Ausstieg ein oder zwei Jahre später und ein Szenario mit Frührente ab 64. Erst der Vergleich zeigt, ob der Ausstieg mit 60 ein solider Plan ist oder ein knapper Wunsch, und wie viel Sicherheit ein einziges zusätzliches Jahr bringen würde.


Stand: Oktober 2026. Rechenannahmen: Beträge in heutiger Kaufkraft, gesetzliche Rente hält ihre Kaufkraft, Rentenwert 42,52 Euro, Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig) 51.944 Euro, Abschlag 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze von 67, Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner 12,35 Prozent, freiwillige Krankenversicherung zum Mindestbeitrag 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (270,26 Euro), Einkommensteuer nach Tarif 2026 ohne Kirchensteuer, Kapitalbedarf mit 2 Prozent realer Nettorendite ab dem Ausstieg und Entnahme zu Jahresbeginn bis zum Alter von 95, Sparphase mit 3 Prozent realer Rendite. Die Höhe des Arbeitslosengelds ist mit vereinfachter Lohnsteuer geschätzt. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Altersrenten, Rentenwert 2026, freiwillige Beiträge 2026), Bundesregierung (Bericht der Alterssicherungskommission, Juni 2026), Sozialgesetzbuch III, V und VI, Beitragsübersichten der Krankenkassen für freiwillig Versicherte 2026, Einkommensteuergesetz (§ 32a EStG).

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