Krankenversicherung als Privatier: Diese Kosten gehören in Ihre Ruhestandsplanung
Solange Sie angestellt sind, taucht die Krankenversicherung in Ihren Ausgaben gar nicht auf. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, Ihren Anteil zieht er vom Bruttolohn ab, und was auf dem Konto ankommt, ist bereits bereinigt. Mit dem Ausstieg ändert sich das: Als Privatier tragen Sie den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung allein und zahlen ihn aus dem Vermögen, von dem Sie leben. In vielen Ruhestandsplänen fehlt dieser Posten trotzdem, oder er steht mit einem pauschalen Betrag darin, der mit der eigenen Lage wenig zu tun hat.
Die kurze Antwort auf die Kostenfrage lautet: Wer als Privatier freiwillig gesetzlich versichert ist und wenig beitragspflichtige Einnahmen hat, zahlt 2026 den Mindestbeitrag von rund 270 Euro im Monat, ohne Kinder rund 278 Euro. Mehr wird fällig, wenn Zinsen, Ausschüttungen, Kursgewinne oder Mieten zusammen mehr als etwa 15.800 Euro im Jahr ergeben; höchstens sind es rund 1.190 Euro im Monat, ohne Kinder rund 1.230 Euro. Wir haben durchgerechnet, wann aus dem Mindestbeitrag mehr wird, wie sich die private Krankenversicherung über die Lebenszeit dagegen schlägt und was die Gesundheitsreform von 2026 ändert. Das Ergebnis ist für die meisten Leser eindeutig: Wer aus der gesetzlichen Kasse kommt, sollte dort bleiben. Wer überwiegend von ETF-Verkäufen lebt, zahlt meist nur den Mindestbeitrag. Und die wichtigste Planungsaufgabe ist nicht die Wahl der Kasse, sondern der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner, der die Beiträge ab Rentenbeginn deutlich senkt.
Wie Privatiers krankenversichert sind
In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung, auch ohne Arbeit und Einkommen. Wer bis zum Ausstieg gesetzlich versichert war, bleibt es: Endet die Pflichtversicherung, führt die Kasse Sie automatisch als freiwilliges Mitglied weiter. Austreten können Sie nur innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Kasse Sie auf diese Möglichkeit hingewiesen hat, und nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung. Wer dagegen privat versichert war, behält seinen Vertrag und zahlt die Prämie künftig ohne Arbeitgeberzuschuss.
Viele Frühaussteiger durchlaufen dabei mehrere Phasen, in denen jeweils andere Regeln gelten:
| Phase | Versicherungsstatus | Was Sie zahlen |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld I | pflichtversichert über die Agentur für Arbeit | nichts, die Agentur zahlt die Beiträge |
| Privatier bis zur Rente | freiwillig gesetzlich versichert | Beitrag auf alle Einnahmen zum Lebensunterhalt, mindestens rund 270 € |
| Privatier mit berufstätigem Ehepartner | familienversichert, wenn das eigene Einkommen gering ist | nichts, ab 2028 Zuschlag beim Partner |
| Rente mit Krankenversicherung der Rentner (KVdR) | pflichtversichert | Anteil auf gesetzliche Rente und Betriebsrenten; Kapitalerträge und Mieten sind frei |
| Rente ohne KVdR | freiwillig gesetzlich versichert | Beitrag auf alle Einnahmen, Zuschuss der Rentenversicherung auf die Rente |
| Privat versichert | PKV | Prämie unabhängig vom Einkommen, ab Rentenbeginn Zuschuss |
Die Phase mit Arbeitslosengeld und die Sonderfälle rund um eine Abfindung behandeln wir ausführlich im Ratgeber Mit 60 aufhören zu arbeiten. Hier geht es um die Jahre danach, in denen Sie selbst zahlen.
Was die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kostet
So berechnet die Kasse den Beitrag
Für freiwillige Mitglieder gilt ein Grundsatz, der für Privatiers entscheidend ist: Der Beitrag richtet sich nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Herangezogen werden alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie das Finanzamt sie behandelt. Auf diese Einnahmen zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil Privatiers keinen Anspruch auf Krankengeld haben, dazu den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, der 2026 im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt. Die Pflegeversicherung kostet 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent. Zusammen sind das 20,5 Prozent, ohne Kinder 21,1 Prozent.
Zwei Grenzen deckeln das Ergebnis nach oben und unten. Auch wer gar nichts einnimmt, zahlt mindestens auf ein fiktives Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat; daraus ergibt sich der Mindestbeitrag von 270,26 Euro (222,80 Euro Kranken- und 47,46 Euro Pflegeversicherung), ohne Kinder 278,17 Euro. Nach oben endet die Beitragspflicht an der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat; mehr als 1.191,56 Euro, ohne Kinder 1.226,44 Euro, zahlt niemand. Dazwischen kostet jeder Euro beitragspflichtiger Einnahmen gut 20 Cent.
| Beitragspflichtige Einnahmen pro Monat | mit Kindern | kinderlos |
|---|---|---|
| bis 1.318,33 € | 270,26 € | 278,17 € |
| 2.000 € | 410,00 € | 422,00 € |
| 2.500 € | 512,50 € | 527,50 € |
| 3.000 € | 615,00 € | 633,00 € |
| 4.000 € | 820,00 € | 844,00 € |
| 5.000 € | 1.025,00 € | 1.055,00 € |
| ab 5.812,50 € | 1.191,56 € | 1.226,44 € |
Kranken- und Pflegeversicherung zusammen, 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent.
Manche Ratgeber und auch Googles KI-Antworten rechnen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und kommen so auf einen Mindestbeitrag von gut 230 Euro allein für die Krankenversicherung. Für Privatiers ist das zu hoch, denn der allgemeine Satz enthält den Anteil für das Krankengeld, das Sie ohne Arbeitseinkommen nicht bekommen. Spürbar sind dagegen die Unterschiede zwischen den Kassen: Die Zusatzbeiträge reichen 2026 von 2,18 bis 4,39 Prozent, der Mindestbeitrag also von 260,77 bis 289,90 Euro, ohne Kinder von 268,68 bis 297,81 Euro. Beim Mindestbeitrag macht das rund 350 Euro im Jahr aus, an der Bemessungsgrenze gut 1.500 Euro. Die Kasse wechseln können auch freiwillige Mitglieder, in der Regel nach zwölf Monaten Mitgliedschaft.
Welche Einnahmen zählen und welche nicht
Für die Planung ist eine Unterscheidung wichtiger als jede andere: Beitragspflichtig sind Einnahmen, nicht Ihr Vermögen. Wenn Sie von Ihrem Ersparten leben, also Tagesgeld abheben oder das eingezahlte Kapital aus einem Depot zurückholen, zählt das nicht. Beitragspflichtig ist nur, was Ihr Vermögen abwirft.
| Einnahme | beitragspflichtig? |
|---|---|
| Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Anleihen | ja, vollständig |
| Dividenden, Ausschüttungen von Fonds und ETFs | ja, bei Aktienfonds nach 30 % Teilfreistellung |
| Verkauf von Aktien, Fonds und ETFs | nur der Gewinnanteil, bei Aktienfonds nach Teilfreistellung |
| Vorabpauschale thesaurierender Fonds | ja, nach Teilfreistellung |
| Mieteinnahmen | ja, nach Abzug von Werbungskosten und Abschreibung |
| private Rentenversicherungen, auch Rürup- und Riester-Renten | ja |
| Betriebsrente, auch als Kapitalauszahlung | ja; Kapital wird auf 120 Monate verteilt |
| Entnahmen aus dem Vermögen (Kapitalverzehr) | nein |
| Erbschaften und Schenkungen selbst | nein, wohl aber deren spätere Erträge |
Vom Steuerrecht übernimmt die Kasse dabei nur einen Teil. Die Teilfreistellung für Aktienfonds gilt auch für den Beitrag, der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro dagegen nicht. Abgezogen werden lediglich pauschal 51 Euro Werbungskosten im Jahr. Verluste aus Kapitalanlagen dürfen Sie nach den steuerlichen Regeln mit Gewinnen verrechnen, nicht aber mit Mieteinnahmen.
Kapitalerträge: Wann sie den Beitrag erhöhen
Beim ETF-Verkauf zählt nur der Gewinn
Wer im Ruhestand regelmäßig ETF-Anteile verkauft, zahlt Beiträge nur auf den Teil des Verkaufserlöses, der Kursgewinn ist. Haben Sie für Anteile im Wert von 10.000 Euro einst 6.000 Euro bezahlt, sind 4.000 Euro Gewinn, bei einem Aktien-ETF nach Teilfreistellung 2.800 Euro beitragspflichtig. Die übrigen 7.200 Euro bleiben beitragsfrei: 6.000 Euro sind zurückgeholtes Kapital, 1.200 Euro stellt die Teilfreistellung frei.
Zusammen mit der Mindestbemessung ergibt sich daraus ein Spielraum, den viele unterschätzen. Solange Ihre beitragspflichtigen Einnahmen unter 15.820 Euro im Jahr bleiben, zahlen Sie den Mindestbeitrag – ob Sie nun nichts oder 15.000 Euro einnehmen. Bei einem Aktien-ETF entspricht diese Grenze rund 22.700 Euro realisiertem Kursgewinn im Jahr. Wer keine weiteren Einnahmen hat, kann also Jahr für Jahr Gewinne in dieser Größenordnung mitnehmen, ohne dass sein Beitrag steigt. Steuerlich passt das gut zusammen: Nach der Rechnung in unserem Ratgeber FIRE in Deutschland bleiben Kursgewinne von rund 19.000 Euro im Jahr über die Günstigerprüfung steuerfrei, und dieser Betrag liegt innerhalb des Spielraums der Krankenversicherung.
Reicht der Mindestbeitrag? Das Beispiel Thomas
Thomas kennen Leser unseres Ratgebers zur 4-Prozent-Regel. Er hört mit 60 auf und bestreitet bis zur Rente mit 67 seine Ausgaben von 2.500 Euro und den Mindestbeitrag von 270 Euro aus seinem Depot, zusammen 33.240 Euro im Jahr. Ob die 270 Euro in seinem Plan stimmen, hängt davon ab, wie viel Gewinn in den verkauften Anteilen steckt:
| Gewinnanteil der verkauften Anteile | beitragspflichtig im Jahr | Mehrbeitrag gegenüber dem Mindestbeitrag |
|---|---|---|
| 40 % | 9.256 € | 0 € |
| 50 % | 11.583 € | 0 € |
| 60 % | 13.910 € | 0 € |
| 70 % | 16.237 € | 85 € im Jahr |
| 80 % | 18.563 € | 562 € im Jahr |
Aktien-ETF, Entnahme 33.240 Euro im Jahr, Teilfreistellung 30 Prozent, 51 Euro Werbungskosten, Werte 2026.
Bei einem Depot, das über 20 Jahre per Sparplan entstanden ist, liegt der Gewinnanteil im Durchschnitt oft zwischen 40 und 60 Prozent. Bei Thomas reicht der Mindestbeitrag also. Einen Haken hat die Rechnung allerdings: Deutsche Depotbanken verkaufen nach dem FIFO-Prinzip immer die ältesten Anteile zuerst, und in denen steckt der größte Gewinn. In den ersten Jahren nach dem Ausstieg kann der Gewinnanteil deshalb deutlich über dem Durchschnitt liegen. Selbst bei 80 Prozent zahlt Thomas aber nur knapp 47 Euro im Monat mehr. Wer, wie im Ratgeber zur 4-Prozent-Regel empfohlen, das Geld für die Brückenjahre auf Tagesgeld oder Festgeld hält, verbraucht in dieser Zeit ohnehin vor allem Kapital, und die Zinsen bleiben weit unter dem Spielraum. Über sieben Jahre kostet Thomas die Krankenversicherung damit rund 22.700 Euro.
Gewinne verteilen statt bündeln
Aus dem Spielraum folgt eine einfache Regel: Realisieren Sie Kursgewinne möglichst gleichmäßig über die Jahre. Wer 60.000 Euro Gewinn auf einen Schlag mitnimmt, etwa weil er sein Depot umschichtet, hat in diesem Jahr knapp 42.000 Euro beitragspflichtige Einnahmen und zahlt 5.356 Euro mehr als den Mindestbeitrag. Verteilt auf drei Jahre zu je 20.000 Euro, bleibt es jedes Jahr beim Mindestbeitrag. Den nicht genutzten Spielraum eines Jahres können Sie nicht ins nächste übertragen.
Ganz oben kehrt sich die Logik um. Wer ohnehin sehr große Gewinne realisieren muss, fährt mit einem einzigen Jahr über der Bemessungsgrenze besser, weil alles darüber beitragsfrei bleibt. Bei 200.000 Euro Gewinn kostet ein einzelnes Jahr 11.056 Euro Mehrbeitrag, vier Jahre mit je 50.000 Euro dagegen 15.686 Euro. Für die meisten Privatiers ist das aber ein Randfall.
Ausschüttungen, Zinsen und die Vorabpauschale
Bei Ausschüttungen zählt anders als bei Verkäufen der volle Betrag, bei Aktien-ETFs abzüglich der Teilfreistellung; Zinsen zählen vollständig. Für die Krankenversicherung ist ein ausschüttender ETF deshalb ungünstiger als ein thesaurierender, aus dem Sie bei Bedarf Anteile verkaufen. Ganz so groß ist der Unterschied derzeit aber nicht. Auch thesaurierende Fonds erzeugen jedes Jahr einen steuerpflichtigen Ertrag, die Vorabpauschale, und die Kassen werten sie als Kapitalertrag. Für 2026 beträgt sie bei Aktien-ETFs 2,24 Prozent des Fondswerts zu Jahresbeginn, höchstens aber den tatsächlichen Wertzuwachs; nach Teilfreistellung sind davon 1,57 Prozent beitragspflichtig. Bei 500.000 Euro in thesaurierenden Aktien-ETFs sind das rund 7.850 Euro, bei gut einer Million Euro füllt die Vorabpauschale den Spielraum bis zur Mindestbemessung allein aus. Solange der Basiszins so hoch ist wie 2026, taugt die Umschichtung in thesaurierende Fonds deshalb nicht als Sparmodell, zumal sie selbst Gewinne auslöst. Die bereits angesetzten Vorabpauschalen werden später beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Über die Jahre gleicht sich das also aus, beim Beitrag zählt aber das einzelne Jahr.
Woher die Kasse Ihre Einnahmen kennt
Banken melden Kapitalerträge nicht an die Krankenkasse. Als freiwilliges Mitglied müssen Sie Ihre Einnahmen selbst angeben; die Kasse verschickt dazu einmal im Jahr einen Fragebogen und verlangt den Einkommensteuerbescheid. Wer wegen der Abgeltungsteuer keine Steuererklärung abgibt, reicht die Jahressteuerbescheinigungen seiner Banken ein. In der Praxis legen die Kassen die Kapitalerträge aus dem letzten Steuerbescheid zugrunde, verteilen sie gleichmäßig auf zwölf Monate und ändern den Beitrag, sobald ein neuer Bescheid vorliegt. Ein Jahr mit hohen Kursgewinnen schlägt deshalb erst mit Verzögerung durch. Bei Mieteinnahmen setzt die Kasse den Beitrag zunächst vorläufig fest und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab; dabei sind Nachzahlungen möglich.
Zwei Dinge sollten Sie vermeiden. Wer keine Nachweise einreicht, wird zum Höchstbeitrag eingestuft. Und wer Einnahmen verschweigt, riskiert Nachforderungen für vier Jahre, bei Vorsatz für deutlich länger.
Wenn mehr als der Mindestbeitrag fällig wird: das Beispiel Martin
Teuer wird die freiwillige Versicherung für Privatiers, die von laufenden Erträgen leben. Martin ist 55, kinderlos und hört 2026 auf. Er besitzt eine vermietete Eigentumswohnung und ein Depot von gut einer Million Euro, überwiegend in ausschüttenden Aktien-ETFs, dazu Festgeld und Anleihen. Seine beitragspflichtigen Einnahmen sehen so aus:
| Einnahme | Betrag im Jahr | beitragspflichtig |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen nach Kosten und Abschreibung | 9.600 € | 9.600 € |
| Ausschüttungen der Aktien-ETFs | 24.000 € | 16.800 € |
| Zinsen | 4.000 € | 4.000 € |
| Gewinnanteil aus ETF-Verkäufen | 8.000 € | 5.600 € |
| abzüglich Werbungskosten | −51 € | |
| Summe | 35.949 € |
Das sind knapp 3.000 Euro im Monat. Martin zahlt damit 632 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung statt 278 Euro Mindestbeitrag, gut 350 Euro mehr. Bis zum Rentenbeginn mit 67 summiert sich das auf 91.000 Euro, mit dem Mindestbeitrag wären es 40.100 Euro gewesen. Dieser Unterschied gehört in seinen Kapitalbedarf, und zwar vollständig.
Martin hat einige Möglichkeiten, aber keine davon ist ein Geheimtipp. Er könnte mehr Anteile verkaufen und weniger ausschütten lassen, was wegen der Vorabpauschale derzeit wenig bringt. Er könnte eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle annehmen: Wer mehr als 603 Euro im Monat verdient, ist wieder pflichtversichert und zahlt nur auf den Lohn Beiträge; Kapitalerträge und Mieten bleiben frei. Knapp oberhalb der Minijobgrenze zahlt er dank des Übergangsbereichs nur einen niedrigen zweistelligen Betrag im Monat. Für Martin wäre das eine Ersparnis von mehr als 500 Euro im Monat; die Stelle muss allerdings echt sein, und wer sie annimmt, ist kein Privatier mehr im engeren Sinne. Mehr dazu im Ratgeber zu Coast FIRE und Barista FIRE. Oder er nimmt die Kosten hin, denn sie sind befristet: Mit Rentenbeginn fallen sie auf einen Bruchteil, sofern Martin in die Krankenversicherung der Rentner kommt. Was ihm aus unserer Sicht nicht hilft, ist der Wechsel in die private Krankenversicherung. Warum, zeigen wir weiter unten.
Ehepaare und die Familienversicherung
Am günstigsten fährt ein Privatier, dessen Ehepartner gesetzlich versichert ist. Er kann sich über ihn beitragsfrei familienversichern, solange sein eigenes Gesamteinkommen 565 Euro im Monat nicht übersteigt, bei einem Minijob 603 Euro (Werte 2026). Anders als beim freiwilligen Mitglied rechnet die Kasse hier steuerlich: Von den Kapitalerträgen geht der Sparerpauschbetrag ab, und auch die Teilfreistellung gilt.
Klaus Brandt ist 61 und hat aufgehört zu arbeiten. Seine Frau Sabine ist 57 und als Angestellte mit 3.800 Euro brutto pflichtversichert. Klaus kann über sie familienversichert sein, solange seine Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags 6.780 Euro im Jahr nicht übersteigen; bei Aktien-ETFs entspricht das rund 11.100 Euro Kursgewinn. Liegt das gemeinsame Depot auf Sabines Namen, ist die Grenze leicht einzuhalten. Ihre eigenen Kapitalerträge spielen keine Rolle, weil Pflichtversicherte nur auf ihren Lohn Beiträge zahlen. Bis Ende 2027 sparen die Brandts so den vollen Mindestbeitrag von 270 Euro im Monat.
Ab 2028 wird es teurer. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat der Bundestag im Juli 2026 beschlossen, dass Mitglieder für einen familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner einen Zuschlag von 2,5 Prozent auf ihre eigenen beitragspflichtigen Einnahmen zahlen; bei Rentnern gilt das ab Juli 2028. Der Zuschlag entfällt unter anderem, wenn ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt, wenn der mitversicherte Partner einen Angehörigen pflegt, voll erwerbsgemindert ist oder die Regelaltersgrenze erreicht hat. Für Sabine sind das 95 Euro im Monat, bis Klaus 2032 die Regelaltersgrenze erreicht. Die Familienversicherung bleibt damit die günstigste Lösung, die Ersparnis sinkt aber auf 175 Euro.
Paare sollten außerdem drei Dinge wissen. Wer Vermögen auf den Partner überträgt, um die Einkommensgrenze einzuhalten, macht eine Schenkung, die bei Ehegatten bis 500.000 Euro steuerfrei ist, aber auch güterrechtliche Folgen hat. Und wenn beide nicht mehr arbeiten, dreht sich die Rechnung: Dann sollten die Kapitalerträge möglichst bei dem Partner liegen, der zuerst in die Krankenversicherung der Rentner kommt, weil sie dort beitragsfrei sind. Ist der Partner eines freiwillig versicherten Privatiers privat versichert oder Beamter, gilt eine weitere Regel: Hat der Privatier selbst weniger Einnahmen als sein Partner, rechnet die Kasse ihm die Hälfte der gemeinsamen Einnahmen zu, höchstens 2.906,25 Euro im Monat.
Ab der Rente: Warum die KVdR so viel wert ist
Mit dem Rentenbeginn entscheidet sich, ob Kapitalerträge weiter Geld kosten. Wer in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen wird, zahlt nur noch auf die gesetzliche Rente und auf Betriebsrenten Beiträge. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Mieten und private Renten bleiben beitragsfrei. Auf die gesetzliche Rente fallen 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 12,35 Prozent an, kinderlos 12,95 Prozent; die Rentenversicherung trägt die Hälfte der Krankenversicherung, die Pflegeversicherung zahlen Rentner allein. Für Betriebsrenten gilt der volle Beitragssatz, in der Krankenversicherung abzüglich eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat. Wie sich daraus die Nettorente ergibt, erklärt unser Ratgeber Rentenlücke berechnen.
Für Martin bedeutet das einen Sprung nach unten: Statt 632 Euro zahlt er ab 67 auf seine Bruttorente von 1.900 Euro noch 246 Euro, obwohl seine Mieten und Ausschüttungen unverändert weiterlaufen.
Voraussetzung ist die sogenannte 9/10-Regel. Betrachtet wird der Zeitraum von der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag. In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen Sie zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert gewesen sein, pflicht-, freiwillig oder familienversichert. Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre angerechnet, und zwar beiden Eltern. Für Privatiers entscheidend ist, dass die Jahre als freiwilliges Mitglied voll mitzählen. Wer sein Berufsleben lang gesetzlich versichert war und als Privatier in der gesetzlichen Kasse bleibt, erfüllt die Voraussetzung deshalb fast immer.
Gefährdet sind vor allem Menschen, die zwischendurch privat versichert waren, etwa als Selbstständige oder Gutverdiener. Wer zum Beispiel mit 20 zu arbeiten begonnen hat und mit 67 die Rente beantragt, muss in den letzten 23,5 Jahren gut 21 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein. Wer die Regel verfehlt, bleibt als Rentner freiwillig versichert und zahlt weiter auf alle Einnahmen, mit einem Zuschuss der Rentenversicherung nur auf den Rentenanteil. Lassen Sie Ihre Vorversicherungszeit deshalb von Ihrer Kasse prüfen, bevor Sie aussteigen, und nicht erst beim Rentenantrag. Eine Lücke lässt sich vorher oft noch schließen, danach nicht mehr.
Private Krankenversicherung als Privatier
Für privat Versicherte ist der Ausstieg einfacher zu planen, aber nicht billiger. Die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab, deshalb spielen Kapitalerträge und Mieten keine Rolle. Dafür fällt der Arbeitgeberzuschuss weg, und die Belastung aus eigener Tasche verdoppelt sich ungefähr. Ein Krankentagegeld brauchen Sie ohne Arbeitseinkommen nicht mehr. Mit 60 entfällt außerdem der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent, der bis dahin in die Altersrückstellungen geflossen ist. Ab Rentenbeginn zahlt die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss von 8,75 Prozent der Bruttorente, höchstens die Hälfte der Prämie; für die Pflegepflichtversicherung gibt es keinen Zuschuss. Familienversicherung kennt die PKV nicht, jedes Familienmitglied braucht einen eigenen Vertrag.
Rechnen Sie in der PKV mit steigenden Prämien. Zum 1. Januar 2026 wurden die Beiträge für rund 60 Prozent der Privatversicherten erhöht, im Durchschnitt um 13 Prozent, nach noch höheren Anpassungen im Vorjahr. Über zwei Jahrzehnte sind die Beitragseinnahmen je Versichertem nach Angaben des PKV-Verbands um durchschnittlich 3,4 Prozent im Jahr gestiegen, in der gesetzlichen Versicherung um 3,9 Prozent. Teurer werden also beide Systeme. Wer die Prämie im Alter drücken muss, kann innerhalb seines Versicherers in einen günstigeren Tarif wechseln und behält dabei seine Altersrückstellungen. Als Notlösung bleibt der Basistarif, dessen Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen darf.
Als Privatier aus der gesetzlichen Kasse in die PKV zu wechseln, ist möglich, setzt aber eine Gesundheitsprüfung voraus. Der Schritt ist praktisch endgültig. Wer nach dem 55. Geburtstag wieder versicherungspflichtig wird, etwa durch eine Anstellung, und in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war, bleibt in aller Regel in der PKV. Die wenigen Ausnahmen hängen an Einzelheiten der eigenen Versicherungsbiografie und taugen nicht als Plan.
GKV oder PKV? Der Vergleich über 40 Jahre
Makler und auch Googles KI-Antwort argumentieren gern, die PKV lohne sich gerade für Privatiers mit hohen Kapital- oder Mieteinnahmen, weil diese den Beitrag nicht erhöhen. Bis zum Rentenbeginn stimmt das, danach nicht mehr. Wir haben es für Martin durchgerechnet. Angenommen, er bekäme mit 55 eine private Vollversicherung samt Pflegepflichtversicherung für 700 Euro im Monat, und diese Prämie stiege bis 95 nie stärker als die Preise:
| gesetzlich | privat | |
|---|---|---|
| Beitrag 55 bis 66 | 632 € | 700 € |
| Beitrag ab 67 | 246 € (KVdR) | 534 € (nach Zuschuss) |
| Summe vom 55. bis zum 95. Geburtstag | 173.700 € | 280.100 € |
| Barwert bei 2 % Zins | 132.400 € | 200.200 € |
Real, in heutiger Kaufkraft; Bruttorente 1.900 Euro ab 67; PKV-Prämie real konstant.
Die gesetzliche Versicherung kostet Martin über die Lebenszeit rund 106.000 Euro weniger, obwohl sie in den ersten zwölf Jahren nur wenig günstiger ist. Den Ausschlag gibt die Zeit ab 67, in der die PKV-Prämie trotz Zuschuss mehr als doppelt so hoch ist wie sein KVdR-Beitrag. Steigt die PKV-Prämie real um 1,5 Prozent im Jahr, wächst der Abstand auf gut 226.000 Euro. Selbst ein Privatier mit Einnahmen an der Beitragsbemessungsgrenze, der in der GKV 1.226 Euro im Monat zahlt, kommt mit der gesetzlichen Versicherung insgesamt knapp 21.000 Euro günstiger weg. Nur wenn man die frühen Ersparnisse stärker gewichtet und unterstellt, dass die PKV-Prämie real nie steigt, liegt die PKV im Barwert mit gut 9.000 Euro vorn.
Für Privatiers, die aus der gesetzlichen Versicherung kommen und die 9/10-Regel erfüllen, halten wir die freiwillige gesetzliche Versicherung deshalb für die klar bessere Wahl. Der vermeintliche Vorteil der PKV hält nur so lange, bis die Rente beginnt, und er wird mit einem Risiko erkauft, das sich nicht mehr korrigieren lässt. Anders liegt der Fall für alle, die ohnehin privat versichert sind und keine KVdR erreichen können. Sie bleiben in der PKV und sollten die Prämie samt künftiger Anpassungen ehrlich in ihre Planung aufnehmen.
Was sich 2027 und 2028 ändert
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in einem Milliardendefizit, und das schlägt sich in Ihren Kosten nieder. Einiges ist beschlossen, anderes nur geplant:
| Größe | 2026 | ab 2027 | Stand |
|---|---|---|---|
| Mindestbemessung pro Monat | 1.318,33 € | 1.376,67 € | Entwurf der Rechengrößen |
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 € | 6.375,00 € | Sonderanhebung um 300 € beschlossen, Wert im Entwurf |
| durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % | offen | Bekanntgabe bis 1. November 2026 |
| Pflege-Zuschlag für Kinderlose | 0,6 Prozentpunkte | 0,9 Prozentpunkte | Kabinettsentwurf, noch nicht beschlossen |
| Einkommensgrenze Familienversicherung | 565 € | voraussichtlich 590 € | folgt aus der Bezugsgröße |
| Zuzahlung Arzneimittel | 5 bis 10 € | 7,50 bis 15 € | beschlossen |
| Festzuschuss Zahnersatz | 60 / 70 / 75 % | 50 / 60 / 65 % | beschlossen |
| Zuschlag für familienversicherte Partner | – | 2,5 % ab 2028 | beschlossen |
Mit dem heutigen Zusatzbeitrag gerechnet, steigt der Mindestbeitrag 2027 auf 282,22 Euro, für Kinderlose mit dem höheren Pflegezuschlag auf 294,61 Euro. Jeder Zehntelpunkt, um den der Zusatzbeitrag steigt, kommt hinzu; die Prognosen für 2027 reichen von 3,1 bis 3,7 Prozent. Wer an der Bemessungsgrenze liegt, zahlt allein durch deren Anhebung rund 115 Euro im Monat mehr.
Seit 2025 wird außerdem immer wieder darüber diskutiert, Kapitalerträge auch bei Pflichtversicherten und Rentnern heranzuziehen. Das Gesetz vom Juli 2026 hat diese Idee nicht aufgegriffen. Für Ihre Planung gilt das geltende Recht, mit einem Sicherheitsabstand für das, was noch kommen kann.
So planen Sie die Krankenversicherung im Ruhestand: fünf Schritte
- Status klären. Sind Sie gesetzlich oder privat versichert, und erfüllen Sie bei Rentenbeginn die 9/10-Regel? Die Vorversicherungszeit prüft Ihre Kasse auf Anfrage. Kommt eine Familienversicherung über den Partner in Betracht?
- Beitragspflichtige Einnahmen je Jahr schätzen. Zinsen, Ausschüttungen, Vorabpauschale und Mieten zählen voll beziehungsweise nach Teilfreistellung, bei Verkäufen nur der Gewinnanteil. Liegt die Summe unter 15.800 Euro, rechnen Sie mit dem Mindestbeitrag.
- Beitrag je Phase berechnen. Bis zum Rentenbeginn freiwilliger Beitrag aus der Tabelle oben, ab Rentenbeginn in der KVdR der Anteil auf die Rente, in der PKV die Prämie abzüglich Zuschuss.
- Puffer einplanen. Zusatzbeitrag, Bemessungsgrenzen und PKV-Prämien steigen. Ein Aufschlag von 10 bis 20 Prozent auf den heutigen Beitrag ist für die Brückenjahre keine übertriebene Vorsicht. Daneben gehören Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen und Hörgeräte in Ihr Budget oder Ihre Reserve; die Zuzahlungen sind auf 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt, bei chronisch Kranken auf 1 Prozent.
- Steuern berücksichtigen. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben voll abziehbar. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und wirkt sich bei der Günstigerprüfung aus.
Krankenversicherung im Ruhestandsrechner berücksichtigen
Der Ruhestandsrechner berechnet Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung nicht automatisch. Wenn Sie vor dem Rentenbeginn aufhören zu arbeiten, tragen Sie den Beitrag für die Jahre bis zur Rente zusätzlich als Ausgabe ein, den Mindestbeitrag oder den Wert, den Sie nach den Schritten oben ermittelt haben. Als Privatversicherter rechnen Sie die Prämie dauerhaft ein, ab Rentenbeginn abzüglich des Zuschusses. In der Krankenversicherung der Rentner geben Sie Ihre Nettorente an, also nach Abzug der Beiträge.
Prüfen Sie Ihren Plan anschließend mit einem höheren Beitrag, etwa 350 statt 270 Euro, und mit vielen simulierten Marktverläufen statt einer festen Rendite. Hält er dann nur noch knapp, fehlt Ihnen Spielraum. Was eine Erfolgsquote im Rechner aussagt, erklären wir im Beitrag zur Monte-Carlo-Simulation, wie viel Vermögen Sie insgesamt brauchen, im Ratgeber zum Kapitalbedarf im Ruhestand.
Häufige Fragen
Was kostet die Krankenversicherung als Privatier?
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag mindestens 270,26 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, ohne Kinder 278,17 Euro; je nach Kasse sind es zwischen etwa 261 und 290 Euro, ohne Kinder zwischen 269 und 298 Euro. Haben Sie höhere beitragspflichtige Einnahmen, steigt der Beitrag um gut 20 Cent je Euro, bis höchstens 1.191,56 Euro, kinderlos 1.226,44 Euro. In der PKV hängt die Prämie von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab, nicht vom Einkommen.
Gilt der Sparerpauschbetrag bei der Krankenversicherung?
Für freiwillige Mitglieder nicht. Die Kasse zieht von Ihren Kapitalerträgen nur 51 Euro Werbungskosten im Jahr ab; die Teilfreistellung für Aktienfonds berücksichtigt sie dagegen. Anders ist es bei der Familienversicherung: Für die Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat zählen die Kapitalerträge so, wie sie im Steuerbescheid stehen, also nach Abzug des Sparerpauschbetrags.
Muss ich auf ETF-Verkäufe Krankenkassenbeiträge zahlen?
Ja, allerdings nur auf den Gewinnanteil und bei Aktien-ETFs nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent. Das zurückgeholte Kapital ist beitragsfrei. Solange Ihre beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt unter 15.820 Euro im Jahr liegen, bleibt es beim Mindestbeitrag; bei einem Aktien-ETF entspricht das rund 22.700 Euro realisiertem Kursgewinn.
Erfährt die Krankenkasse von meinen Kapitalerträgen?
Nicht automatisch, Banken melden nichts an die Kasse. Als freiwilliges Mitglied sind Sie aber verpflichtet, Ihre Einnahmen anzugeben, in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid oder den Steuerbescheinigungen Ihrer Banken. Ohne Nachweis setzt die Kasse den Höchstbeitrag an, und verschwiegene Einnahmen kann sie für mehrere Jahre nachfordern.
Komme ich als Privatier in die Krankenversicherung der Rentner?
Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens zu mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert waren, ja. Die Jahre als freiwilliges Mitglied zählen dabei mit, ebenso Zeiten der Familienversicherung, und für jedes Kind kommen drei Jahre hinzu. Kritisch wird es vor allem für Menschen, die zwischendurch privat versichert waren. Lassen Sie die Vorversicherungszeit vor dem Ausstieg von Ihrer Kasse prüfen.
Lohnt sich die private Krankenversicherung als Privatier?
Für Privatiers, die aus der gesetzlichen Kasse kommen, nach unserer Rechnung fast nie. Bis zum Rentenbeginn kann die PKV bei hohen Kapital- oder Mieteinnahmen günstiger sein; ab dann zahlen Sie in der Krankenversicherung der Rentner nur noch auf die Rente, in der PKV dagegen die volle Prämie. Über 40 Jahre war die gesetzliche Versicherung in unserem Beispiel rund 106.000 Euro günstiger. Hinzu kommt, dass der Wechsel ab 55 praktisch nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Als Privatier kaum. Zurück kommt in der Regel nur, wer versicherungspflichtig wird, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder durch Arbeitslosengeld. Ab dem 55. Geburtstag ist auch dieser Weg in aller Regel versperrt, wenn Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren.
Unser Fazit
Die Krankenversicherung ist für Privatiers selten der größte Posten, aber einer der am häufigsten falsch geplanten. Wer überwiegend von ETF-Verkäufen und Erspartem lebt, zahlt als freiwilliges Mitglied in aller Regel den Mindestbeitrag von rund 270 Euro im Monat und kann mit diesem Wert rechnen, auch mit Kursgewinnen von bis zu rund 22.700 Euro im Jahr. Wer dagegen von Mieten, Zinsen und Ausschüttungen lebt, zahlt schnell das Doppelte, und dieser Betrag muss für jedes Jahr bis zur Rente in den Kapitalbedarf.
Die eigentliche Weichenstellung liegt beim Rentenbeginn. Mit der Krankenversicherung der Rentner werden Kapitalerträge und Mieten beitragsfrei, und genau deshalb halten wir die freiwillige gesetzliche Versicherung für Privatiers aus der gesetzlichen Kasse für die richtige Wahl. Die PKV kann einige Jahre günstiger sein, über die Lebenszeit ist sie es in unseren Rechnungen nicht, und der Wechsel lässt sich nach dem 55. Geburtstag kaum noch korrigieren. Paare sollten die Familienversicherung nutzen, solange ein Partner arbeitet, und ab 2028 den Zuschlag von 2,5 Prozent einrechnen.
Klären Sie vor dem Ausstieg zwei Dinge mit Ihrer Kasse: ob Sie die 9/10-Regel erfüllen und welche Einnahmen sie bei Ihnen ansetzen wird. Tragen Sie den Beitrag danach mit einem Aufschlag für künftige Erhöhungen in den Ruhestandsrechner ein. Ein Plan, der 270 Euro im Monat nicht verkraftet, war ohnehin zu knapp gerechnet.
Stand: Oktober 2026. Werte 2026: Bezugsgröße 3.955 Euro, Mindestbemessung 1.318,33 Euro, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro im Monat; ermäßigter Beitragssatz 14,0 Prozent, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent (kinderlos 4,2 Prozent). Werte 2027 nach dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 und dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes; sie können sich noch ändern. Rechenbeispiele in heutiger Kaufkraft; Vergleich GKV/PKV mit real konstanten Beiträgen, Bruttorente 1.900 Euro ab 67, PKV-Prämie von 700 Euro als Annahme, Abzinsung mit 2 Prozent. Die Beispiele ersetzen keine Auskunft Ihrer Krankenkasse. Quellen: § 240 SGB V und Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands; GKV-Spitzenverband, Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (Mai 2026); Techniker Krankenkasse, Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte; Deutsche Rentenversicherung, Merkblatt zur Krankenversicherung der Rentner; Deutscher Bundestag und Bundesministerium für Gesundheit zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Juli 2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referentenentwurf Rechengrößen 2027 (September 2026); PKV-Verband zur Beitragsentwicklung 2026.