Rentenlücke berechnen: Wie viel fehlt Ihnen im Ruhestand wirklich?
Die Rentenlücke ist schnell erklärt: Es ist der Betrag, der Ihnen im Ruhestand jeden Monat fehlt, weil Ihre Ausgaben höher sind als das, was aus Renten netto auf Ihrem Konto ankommt. Sie richtig zu berechnen, ist schwieriger, als die meisten Rechner und Faustregeln vermuten lassen. Wir haben für eine 52-jährige Angestellte mit denselben Ausgangsdaten vier gängige Rechenwege durchgespielt und kamen auf eine Lücke von 717 Euro, 420 Euro, 230 Euro – oder auf gar keine. Exotische Annahmen stecken hinter diesen Unterschieden nicht. Es sind drei Fehler, die man ständig sieht: Bruttorenten werden mit Nettoausgaben verglichen, heutige Preise mit künftigen Rentenbeträgen, und als Maßstab für den Bedarf dient ein Prozentsatz des letzten Gehalts statt der tatsächlichen Ausgaben.
Die Formel selbst ist einfach:
Rentenlücke = monatliche Ausgaben im Ruhestand − monatliche Nettoeinnahmen im Ruhestand, beides in heutiger Kaufkraft.
Wie Sie beide Größen sauber ermitteln, zeigen wir in fünf Schritten an einem durchgehenden Beispiel. Ein Ehepaar mit abbezahltem Haus macht anschließend deutlich, warum die beliebte 80-Prozent-Regel im Einzelfall wenig taugt. Wenn Sie Ihre Lücke kennen, können Sie im Ruhestandsrechner direkt weiterrechnen: wie viel Vermögen nötig ist, um sie zu schließen, und wie lange vorhandenes Geld reicht.
Was ist die Rentenlücke?
Als Rentenlücke oder Versorgungslücke bezeichnet man die Differenz zwischen dem Geld, das Sie im Ruhestand für Ihren Lebensunterhalt brauchen, und Ihren regelmäßigen Einnahmen in dieser Zeit. Häufig wird der Begriff enger verwendet, nämlich als Abstand zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rente. Für Statistiken ist diese Definition praktisch, für die persönliche Planung taugt sie wenig. Wer heute 300 Euro im Monat in einen Sparplan steckt und 150 Euro für den Weg zur Arbeit ausgibt, braucht diese 450 Euro im Ruhestand nicht mehr. Wir rechnen deshalb konsequent mit den Ausgaben, nicht mit dem Einkommen.
In Diskussionen über die Rentenlücke fällt fast immer das Rentenniveau. Es liegt 2026 bei 48 Prozent und darf nach geltendem Recht bis 2031 nicht unter diesen Wert sinken. Für Ihre eigene Lücke sagt die Zahl allerdings wenig. Sie setzt eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt, beides nach Sozialabgaben und vor Steuern. Wer Lücken im Versicherungsverlauf hat, lange in Teilzeit gearbeitet hat oder deutlich über dem Durchschnitt verdient, liegt mit der eigenen Rente weit darunter.
Wichtiger ist, was nach 2031 kommt. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 unter anderem empfohlen, danach wieder einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen, sodass die Renten langsamer steigen als die Löhne, und die Regelaltersgrenze ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln. Die Koalition will die Vorschläge umsetzen, Gesetz sind sie Anfang Oktober 2026 noch nicht. Für Ihre Rechnung heißt das: Die Zahlen aus der Renteninformation sind eine gute Grundlage, aber kein Versprechen. Wie Sie diese Unsicherheit berücksichtigen, zeigen wir in Schritt 5.
Wie viel Vermögen Sie brauchen, um die Lücke über den gesamten Ruhestand zu schließen, ist eine zweite Frage. Sie beantworten wir ausführlich im Ratgeber zum Kapitalbedarf im Ruhestand. Hier geht es um die monatliche Zahl, auf der diese Rechnung aufbaut.
Rentenlücke berechnen in fünf Schritten
Als durchgehendes Beispiel dient Petra. Sie ist 52 Jahre alt, alleinstehend und kinderlos und arbeitet als Sachbearbeiterin. Von rund 4.100 Euro brutto bleiben ihr 2.650 Euro netto. Sie wohnt zur Miete und will 2041 mit 67 in Rente gehen. Neben der gesetzlichen Rente hat sie über ihren Arbeitgeber Anspruch auf eine Betriebsrente aus einer Pensionskasse.
Schritt 1: Ausgaben im Ruhestand schätzen
Der beste Ausgangspunkt sind Ihre Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate. Ein ganzes Jahr sollte es sein, weil viele Kosten nur einmal im Jahr oder im Quartal anfallen: Versicherungsbeiträge, Kfz-Steuer, der Rundfunkbeitrag, die Nebenkostenabrechnung. Von dieser Summe ziehen Sie ab, was mit dem Arbeitsleben endet, also Sparraten, Fahrtkosten zur Arbeit, Kantinenessen, Beiträge zu Berufsverbänden und, sofern sie bis dahin ausläuft, die Tilgung eines Kredits. Dann addieren Sie, was im Ruhestand hinzukommt. In den ersten Jahren sind das bei vielen Menschen höhere Ausgaben für Reisen und Freizeit, später eher Gesundheitskosten und bezahlte Hilfe im Haushalt. Auch die Heizkosten steigen oft, schlicht weil man mehr Zeit zu Hause verbringt.
Gerade die unregelmäßigen Ausgaben fehlen in vielen Planungen. Für kleinere Anschaffungen, die immer wiederkehren – eine neue Brille, eine Waschmaschine, Kleidung –, genügt eine monatliche Rücklage im Budget. Wer Kinder oder Enkel regelmäßig unterstützen möchte, sollte dafür ebenfalls einen festen Posten vorsehen. Größere Einmalausgaben wie ein neues Auto, Zahnersatz oder ein altersgerechter Umbau gehören dagegen nicht ins Monatsbudget, sondern in eine eigene Reserve, die wir im Ratgeber zum Kapitalbedarf beschreiben. Fehlen darf keine der beiden Kategorien.
Petra kommt auf folgendes Budget, gerechnet in heutigen Preisen:
| Ausgabenposten | Euro pro Monat |
|---|---|
| Warmmiete inklusive Nebenkosten | 850 |
| Strom, Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag | 120 |
| Lebensmittel, Drogerie | 380 |
| Mobilität (Deutschlandticket, Bahn, gelegentlich Carsharing) | 130 |
| Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat) | 50 |
| Gesundheit (Zuzahlungen, Zahnreinigung, Zahnzusatzversicherung) | 90 |
| Freizeit, Kultur, Restaurant | 220 |
| Reisen | 170 |
| Kleidung, Haushalt, Rücklage für Anschaffungen | 140 |
| Geschenke, Spenden, Sonstiges | 80 |
| Summe | 2.230 |
Gegenüber heute fallen bei ihr 300 Euro Sparrate und 110 Euro für den Arbeitsweg weg, dafür plant sie für Reisen und Freizeit mehr ein. Die 2.230 Euro entsprechen 84 Prozent ihres heutigen Nettogehalts.
Ein Posten fehlt mit Absicht: die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Als Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlt Petra sie direkt von der Rente, sie tauchen deshalb in Schritt 4 als Abzug auf. Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, muss sie dagegen ins Budget aufnehmen. Das sind schnell mehrere hundert Euro im Monat; Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zur Krankenversicherung als Privatier.
Schritt 2: Alle Renten zusammentragen
Die wichtigste Quelle ist die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie kommt jedes Jahr per Post, sobald Sie 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Für die Rechnung brauchen Sie den Betrag, der als Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente ausgewiesen ist. Er beruht auf der Annahme, dass Sie bis zur Regelaltersgrenze weiter so viel einzahlen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre, und er ist mit dem heutigen Rentenwert berechnet, also ohne künftige Rentenanpassungen. Darunter stehen zwei Beispielrechnungen, in denen die Rente bis zum Rentenbeginn jedes Jahr um 1 beziehungsweise 2 Prozent steigt. Diese beiden Zahlen sehen erfreulicher aus, eignen sich für Ihre Rechnung aber nur unter einer Bedingung, auf die wir in Schritt 3 eingehen.
Eine Einschränkung sollten Sie kennen: Die Hochrechnung setzt voraus, dass Sie bis 67 mit Ihrem bisherigen Einkommen weiterarbeiten. Wenn Sie früher aufhören oder Stunden reduzieren wollen, ist der Betrag zu hoch. Dann rechnen Sie besser mit dem ebenfalls ausgewiesenen bisher erreichten Anspruch und ergänzen die noch realistisch erreichbaren Jahre, oder Sie lassen sich von der Rentenversicherung eine Rentenauskunft mit Ihren Annahmen erstellen. Für den frühen Ausstieg gelten ohnehin eigene Regeln, die wir im Ratgeber Mit 60 aufhören zu arbeiten erklären.
Danach kommen alle weiteren Renten: Betriebsrenten, private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträge. Die Anbieter verschicken jährlich Standmitteilungen; einen Überblick über viele Verträge auf einmal bietet die staatliche Digitale Rentenübersicht, sofern Ihre Anbieter dort angeschlossen sind. Achten Sie in den Mitteilungen darauf, welcher Teil der Rente garantiert ist und welcher von künftigen Überschüssen abhängt. Mit dem garantierten Teil sind Sie auf der sicheren Seite, die prognostizierte Rente sollten Sie höchstens mit einem Abschlag ansetzen.
Regelmäßige Mieteinnahmen gehören ebenfalls auf die Einnahmenseite, abzüglich der Kosten, die Sie als Vermieter tragen. Entnahmen aus dem Depot oder vom Tagesgeldkonto dagegen nicht: Sie sind das Mittel, mit dem Sie die Lücke später schließen, und haben in ihrer Berechnung nichts verloren.
Petras Renteninformation weist 1.580 Euro aus. Die Pensionskasse sagt ihr ab 2041 eine garantierte Betriebsrente von 310 Euro im Monat zu, die im Rentenbezug jährlich um 1 Prozent steigt.
Schritt 3: Alles in heutige Kaufkraft umrechnen
An dieser Stelle passieren die folgenreichsten Fehler, und sie fallen kaum auf. Die beiden Zahlen, die Petra gerade zusammengetragen hat, sind nämlich in unterschiedlicher Währung angegeben. Die 1.580 Euro aus der Renteninformation sind mit dem heutigen Rentenwert berechnet. Halten die Rentenanpassungen bis 2041 mit den Preisen Schritt, haben sie dann ungefähr die Kaufkraft von heute 1.580 Euro. Die 310 Euro der Pensionskasse sind dagegen ein Nominalbetrag, der 2041 tatsächlich überwiesen wird – und 2041 sind 310 Euro bei 2 Prozent Inflation pro Jahr nur noch so viel wert wie heute 230 Euro.
Weil Petras Ausgaben in heutigen Preisen vorliegen, rechnen wir alles in heutige Kaufkraft um. Nominale Beträge teilen Sie dazu durch einen Faktor, der von der Zahl der Jahre bis zum Rentenbeginn abhängt. Bei 2 Prozent Inflation, dem Zielwert der Europäischen Zentralbank, sind das:
| Jahre bis zur Auszahlung | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 |
|---|---|---|---|---|---|
| Teilen durch | 1,10 | 1,22 | 1,35 | 1,49 | 1,64 |
Die aktuelle Teuerung liegt mit voraussichtlich 3,3 Prozent im September 2026 deutlich höher. Über einen Zeitraum von 15 Jahren halten wir 2 Prozent trotzdem für eine vertretbare Planungsannahme; wer vorsichtiger rechnen will, nimmt 2,5 Prozent.
Und die Hochrechnungen mit 1 und 2 Prozent aus der Renteninformation? Sie zeigen, wie viele Euro 2041 nominal auf dem Konto ankommen könnten. Bei Petra sind das 1.834 beziehungsweise 2.126 Euro. Wer mit diesen Werten rechnen möchte, muss auch die Ausgaben hochrechnen: Petras 2.230 Euro entsprechen bei 2 Prozent Inflation im Jahr 2041 rund 3.000 Euro. Beide Wege führen zum selben Ergebnis, wenn Sie Renten und Ausgaben mit demselben Satz fortschreiben. Wir halten die Rechnung in heutiger Kaufkraft für die bessere, weil man sich unter 2.230 Euro etwas vorstellen kann und unter 3.000 Euro im Jahr 2041 kaum.
Die Umrechnung unterstellt, dass die gesetzliche Rente ihre Kaufkraft hält. Über lange Zeiträume war das meist der Fall, zuletzt stiegen die Renten zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Es gab aber auch Jahre mit realen Verlusten, und sollte nach 2031 der Nachhaltigkeitsfaktor zurückkehren, dürften die Anpassungen schwächer ausfallen. Wir prüfen deshalb in Schritt 5, was passiert, wenn die Renten hinter der Inflation zurückbleiben.
Schritt 4: Von der Brutto- zur Nettorente
Alle Beträge aus Renteninformation und Standmitteilungen sind Bruttowerte. Von der gesetzlichen Rente gehen zunächst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Rentner zahlen die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent und die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, die einzelnen Kassen verlangen zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Den Pflegebeitrag von 3,6 Prozent tragen Rentner allein, Kinderlose zahlen 4,2 Prozent. Zusammen ergibt das 12,35 Prozent der Bruttorente, für Kinderlose 12,95 Prozent. Bei Petra sind das 204,61 Euro.
Teurer wird es bei der Betriebsrente. Auf Versorgungsbezüge zahlen Rentner den vollen Beitragssatz einschließlich des vollen Zusatzbeitrags, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag also 17,5 Prozent für die Krankenversicherung. Dafür gibt es 2026 einen Freibetrag von 197,75 Euro im Monat: Nur der darüber liegende Teil ist in der Krankenversicherung beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag dagegen als Freigrenze. Bleibt die Betriebsrente darunter, ist sie beitragsfrei; liegt sie darüber, wird der Pflegebeitrag auf den gesamten Betrag fällig. Für Petras 230 Euro bedeutet das 5,64 Euro Krankenversicherung und 9,66 Euro Pflegeversicherung.
Dann folgt die Einkommensteuer. Wie viel Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: Bei einem Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, für jeden späteren Jahrgang einen halben Prozentpunkt mehr, ab 2058 die volle Rente. Der steuerfreie Rest wird im ersten vollen Rentenjahr als Eurobetrag festgeschrieben und wächst danach nicht mit. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Von den steuerpflichtigen Einkünften gehen ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, der 2026 bei 12.348 Euro liegt, für Verheiratete bei 24.696 Euro.
Andere Alterseinkünfte werden anders behandelt. Für Pflichtmitglieder der KVdR gilt:
| Einkunftsart | Kranken- und Pflegeversicherung | Einkommensteuer |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | 12,35 % (kinderlos 12,95 %) | Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn |
| Rürup-Rente | beitragsfrei | Besteuerungsanteil wie gesetzliche Rente |
| Betriebsrente (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) | voller Beitragssatz; KV-Freibetrag 197,75 €, PV-Freigrenze 197,75 € | bei steuerfrei eingezahlten Beiträgen voll steuerpflichtig |
| Betriebsrente aus Direktzusage oder Unterstützungskasse | wie oben | wie Arbeitslohn, mit abschmelzendem Versorgungsfreibetrag |
| Riester-Rente | beitragsfrei | voll steuerpflichtig |
| Private Rentenversicherung | beitragsfrei | nur Ertragsanteil, 17 % bei Rentenbeginn mit 67 |
| Mieteinnahmen | beitragsfrei | Überschuss voll steuerpflichtig |
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen Beiträge auf fast alle Einnahmen, auch auf Mieten, Kapitalerträge und Privatrenten. Das kann die Lücke erheblich vergrößern und sollte vorab geklärt werden.
Petras Rente beginnt 2041, steuerpflichtig sind deshalb 91,5 Prozent. Die Betriebsrente aus der Pensionskasse ist voll zu versteuern, weil Petra die Beiträge steuerfrei eingezahlt hat. Nach Abzug der Pauschbeträge und Versicherungsbeiträge bleiben 17.331 Euro zu versteuerndes Einkommen und 924 Euro Einkommensteuer im Jahr, gerechnet mit dem Tarif 2026 und ohne Kirchensteuer. Den heutigen Tarif zu verwenden, passt zur Rechnung in heutiger Kaufkraft, solange Grundfreibetrag und Tarifstufen weiter regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden, wie es in den vergangenen Jahren geschehen ist.
| Petras Einnahmen im Ruhestand | Euro pro Monat |
|---|---|
| Gesetzliche Rente laut Renteninformation | 1.580,00 |
| Betriebsrente in heutiger Kaufkraft | 230,00 |
| − Kranken- und Pflegeversicherung auf die gesetzliche Rente | −204,61 |
| − Kranken- und Pflegeversicherung auf die Betriebsrente | −15,30 |
| − Einkommensteuer | −77,00 |
| Nettoeinnahmen | 1.513 |
Insgesamt gehen 297 Euro ab, das sind gut 16 Prozent der Bruttoeinnahmen. Die oft genannte Pauschale von 20 Prozent für Steuern und Krankenversicherung liegt bei mittleren Renten damit eher zu hoch; bei einem Ehepaar mit zwei gesetzlichen Renten kommen wir weiter unten sogar nur auf 12 Prozent. Für hohe Renten mit spätem Beginn kann sie dagegen zu niedrig sein: Eine kinderlose Rentnerin mit 3.000 Euro Bruttorente und Rentenbeginn 2045 verliert knapp 24 Prozent. Wir halten es deshalb für lohnend, die Abzüge einmal genau zu rechnen. Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet dafür einen kostenlosen Alterseinkünfte-Rechner an.
Schritt 5: Die Lücke berechnen und über die Zeit prüfen
Jetzt ist die eigentliche Rechnung kurz. Petra braucht 2.230 Euro im Monat, ihre Nettoeinnahmen liegen bei 1.513 Euro. Ihre Rentenlücke beträgt 717 Euro im Monat oder 8.604 Euro im Jahr. Mit diesem Schema können Sie die Rechnung auf einem Blatt Papier oder in einer Tabellenkalkulation nachbauen:
| Zeile | Position | Petra |
|---|---|---|
| A | Ausgaben im Ruhestand in heutigen Preisen | 2.230 € |
| B | Gesetzliche Rente laut Renteninformation (Wert ohne Rentenanpassungen) | 1.580 € |
| C | Weitere Renten, in heutige Kaufkraft umgerechnet | 230 € |
| D | Kranken- und Pflegeversicherung auf B und C | 220 € |
| E | Einkommensteuer | 77 € |
| F | Nettoeinnahmen (B + C − D − E) | 1.513 € |
| G | Rentenlücke (A − F) | 717 € |
Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt, denn die Lücke bleibt im Ruhestand nicht gleich. Petras Betriebsrente steigt nur um 1 Prozent im Jahr und verliert bei 2 Prozent Inflation jedes Jahr etwas Kaufkraft. Gleichzeitig wächst ihre Steuerlast leicht, weil der steuerfreie Teil der Rente als fester Eurobetrag eingefroren ist. Die erste Zeile der folgenden Tabelle zeigt diese Entwicklung unter der Annahme, dass die gesetzliche Rente mit der Inflation Schritt hält. Die zweite zeigt einen Stresstest, in dem die Rentenanpassungen jedes Jahr einen halben Prozentpunkt hinter der Inflation zurückbleiben.
| Petras Rentenlücke in heutiger Kaufkraft | mit 67 | mit 77 | mit 87 |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente hält die Kaufkraft | 717 € | 736 € | 748 € |
| Rentenanpassung 0,5 Prozentpunkte unter der Inflation | 717 € | 787 € | 848 € |
Im ersten Fall wächst die Lücke über 20 Jahre um rund 30 Euro, das ist überschaubar. Im Stresstest sind es gut 130 Euro, weil der Kaufkraftverlust der großen gesetzlichen Rente stärker ins Gewicht fällt als der der kleinen Betriebsrente. Für Petra würden wir deshalb nicht mit 717 Euro planen, sondern mit 750 bis 800 Euro. Der Aufschlag kostet wenig und deckt einen Teil des Risikos ab, dass die Renten nach 2031 langsamer steigen.
Ein Datensatz, vier Ergebnisse: wo die üblichen Rechenwege danebenliegen
Mit denselben Unterlagen, die Petra für ihre Rechnung verwendet hat, kommt man je nach Vorgehen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen:
| Rechenweg | Was verglichen wird | Lücke |
|---|---|---|
| Unser Rechenweg | Budget mit Nettoeinnahmen, alles in heutiger Kaufkraft | 717 € |
| Brutto statt netto | Budget mit Bruttorenten in heutiger Kaufkraft | 420 € |
| 80-Prozent-Regel ohne Abzüge | 80 % des Nettogehalts mit gesetzlicher Rente und nominaler Betriebsrente, beides brutto | 230 € |
| Hochrechnung mit 2 % | Heutiges Budget mit der hochgerechneten Rente und der nominalen Betriebsrente | keine Lücke, rechnerisch 206 € Überschuss |
Der Brutto-Fehler kostet knapp 300 Euro im Monat. Er ist weit verbreitet, weil die Renteninformation nur Bruttowerte nennt und viele Rechner diese ohne Abzüge übernehmen. Die 80-Prozent-Rechnung ohne Abzüge ähnelt dem Vorgehen vieler einfacher Online-Rechner, die die Lücke am heutigen Einkommen statt am Bedarf messen. Hier kommen zwei weitere Fehler hinzu: Brutto wird mit Netto verglichen, und die Betriebsrente geht mit ihrem Nominalbetrag ein. Am gefährlichsten ist die Hochrechnung. Wer die freundlichste Zahl aus der Renteninformation neben seine heutigen Ausgaben legt, hält seine Altersvorsorge für erledigt, obwohl ihm in Wahrheit gut 700 Euro im Monat fehlen.
Bemerkenswert ist auch, wie nah die 80-Prozent-Regel bei Petra liegt, wenn man sie korrekt anwendet: 2.120 Euro Bedarf minus 1.513 Euro Nettoeinnahmen ergeben 607 Euro. Das ist allerdings eher Zufall als Methode, wie das nächste Beispiel zeigt.
Wie viel Rente braucht man zum guten Leben?
Eine Zahl, die für alle gilt, gibt es auch hier nicht; was ein gutes Leben im Ruhestand kostet, entscheidet Ihr Budget. Zur Einordnung helfen aber die Daten des Statistischen Bundesamts. Haushalte von Ruheständlern ab 65 Jahren verfügten nach der Erhebung von 2025 im Mittel über ein Nettoeinkommen von 2.330 Euro im Monat, 93 Prozent davon stammten aus Renten und Pensionen. 57 Prozent dieser Haushalte leben in den eigenen vier Wänden. Bei den Konsumausgaben lagen Alleinlebende 2024 über alle Altersgruppen hinweg bei 2.042 Euro im Monat, Paare ohne Kinder bei 3.885 Euro. In Haushalten von Nichterwerbstätigen, zu denen die meisten Rentnerhaushalte gehören, entfallen gut 40 Prozent der Ausgaben auf Wohnen und Energie.
Petras 2.230 Euro liegen also etwas über dem Durchschnitt der Alleinlebenden, was zu ihren Reiseplänen passt. Daraus lässt sich auch die häufige Frage beantworten, ob man mit 1.500 Euro Rente leben kann. Gemeint ist meist die Nettorente, und als Mieterin mit 850 Euro Warmmiete bleiben davon 650 Euro für alles andere. Das reicht für den Alltag, aber kaum für Reisen, Ersatzanschaffungen oder eine teure Zahnbehandlung. Ohne Miete sieht die Rechnung deutlich entspannter aus, allerdings nicht so entspannt, wie viele annehmen.
Ohne Miete ist nicht ohne Wohnkosten
Thomas und Sabine Krüger sind 60 und 58 Jahre alt, haben zwei erwachsene Kinder und wohnen in einem abbezahlten Einfamilienhaus. Gemeinsam verdienen sie heute 4.900 Euro netto. Thomas geht 2033 in Rente, Sabine 2035. Ihr Budget für die Zeit, in der beide im Ruhestand sind, sieht so aus:
| Ausgabenposten | Euro pro Monat |
|---|---|
| Grundsteuer, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung | 280 |
| Heizung und Strom | 260 |
| Rücklage für Instandhaltung | 250 |
| Internet, Telefon, Rundfunkbeitrag | 70 |
| Lebensmittel, Drogerie | 700 |
| Auto (Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung, Reparaturen) | 380 |
| Versicherungen | 80 |
| Gesundheit | 160 |
| Freizeit, Restaurant | 350 |
| Reisen | 400 |
| Kleidung, Haushalt | 200 |
| Geschenke, Enkel, Sonstiges | 200 |
| Summe | 3.330 |
Obwohl keine Miete anfällt, kostet das Wohnen die Krügers 790 Euro im Monat. Die Rücklage für die Instandhaltung lassen viele Eigentümer weg, weil das Haus ja bezahlt ist. Wer sie streicht, verschiebt die Kosten nur: Ein neues Dach oder eine neue Heizung fällt dann als fünfstelliger Betrag an, den die Rentenplanung nicht vorgesehen hat. Anders als ein neues Auto gehört die Instandhaltung bei Eigentümern deshalb ins Monatsbudget, denn sie ist ein laufender Kostenblock und keine einmalige Überraschung.
Wie viel Rente braucht ein Ehepaar?
Bei den Krügers sieht die Einnahmenseite so aus: Thomas’ Renteninformation weist 1.850 Euro aus, Sabines 1.020 Euro, einschließlich der Kindererziehungszeiten. Dazu kommt eine private Rentenversicherung von Thomas, die ab 2033 garantiert 250 Euro im Monat zahlt, in heutiger Kaufkraft 218 Euro. Weil beide Kinder haben, zahlen sie 12,35 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung, zusammen 354 Euro. Die Privatrente ist beitragsfrei und wird nur mit ihrem Ertragsanteil von 17 Prozent besteuert. Bei gemeinsamer Veranlagung liegt ihre Einkommensteuer bei 216 Euro im Jahr, also 18 Euro im Monat. Netto bleiben 2.716 Euro, die Lücke beträgt 614 Euro im Monat.
Paare sollten noch eine zweite Rechnung aufstellen: Wie sieht die Lücke aus, wenn einer der beiden stirbt? Die Hinterbliebenenrente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags wird darauf angerechnet. Gleichzeitig sinken die Ausgaben, aber längst nicht auf die Hälfte, weil Haus, Auto und Versicherungen bleiben. Wer diese Situation durchrechnet, stellt häufig fest, dass die Lücke für den überlebenden Partner größer ist als für das Paar.
Warum die 80-Prozent-Regel oft danebenliegt
Nach der bekanntesten Faustregel braucht man im Ruhestand etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die beiden Beispiele zeigen, was davon zu halten ist:
| Petra | Ehepaar Krüger | |
|---|---|---|
| Nettoeinkommen heute | 2.650 € | 4.900 € |
| Bedarf nach 80-Prozent-Regel | 2.120 € | 3.920 € |
| Tatsächliches Budget im Ruhestand | 2.230 € | 3.330 € |
| Budget in Prozent des heutigen Nettos | 84 % | 68 % |
| Nettoeinnahmen im Ruhestand | 1.513 € | 2.716 € |
| Lücke nach 80-Prozent-Regel | 607 € | 1.204 € |
| Lücke nach Budget | 717 € | 614 € |
Bei Petra unterschätzt die Regel den Bedarf leicht, weil ihre Miete einen großen Teil des Einkommens bindet und im Ruhestand nicht sinkt. Bei den Krügers kommt sie auf fast die doppelte Lücke. Ihr heutiges Nettoeinkommen enthält eine hohe Sparquote, und die größte Ausgabe vieler Haushalte, die Wohnkosten, ist mit dem abbezahlten Haus bereits erledigt. Ähnlich verzerrt ist das Bild bei Gutverdienern, die heute einen großen Teil ihres Einkommens sparen: Ihr Bedarf liegt oft deutlich unter 80 Prozent, ihre Lücke nach der Faustregel entsprechend zu hoch.
Als Plausibilitätscheck hat die Regel ihre Berechtigung. Als Grundlage für eine Sparrate halten wir sie für ungeeignet. Wer nach ihr plant, rechnet im Fall der Krügers mit einer fast 600 Euro zu hohen Lücke. Über 28 Ruhestandsjahre und mit 2 Prozent realer Rendite gerechnet, überschätzt das Paar seinen Kapitalbedarf damit um rund 150.000 Euro. Eine Mieterin mit niedrigem Einkommen kann dagegen deutlich zu wenig zurücklegen. Die ein, zwei Stunden, die eine Auswertung der eigenen Kontoauszüge kostet, sind besser investiert.
Von der monatlichen Lücke zum Kapitalbedarf
Wie viel Geld nötig ist, um eine Lücke zu schließen, hängt davon ab, wie lange sie besteht und welche Rendite das Vermögen in dieser Zeit erwirtschaftet. Plant Petra bis 95 und rechnet mit 2 Prozent realer Rendite nach Kosten und Steuern, braucht sie zum Rentenbeginn rund 192.000 Euro, um ihre allmählich wachsende Lücke zu decken. Im Stresstest mit schwächeren Rentenanpassungen sind es rund 208.000 Euro. Eine Reserve für größere Einmalausgaben ist darin noch nicht enthalten.
Hat Petra noch nichts angespart, müsste sie bis 67 jeden Monat rund 850 Euro zurücklegen, um bei 3 Prozent realer Rendite auf 192.000 Euro zu kommen. Besitzt sie bereits 40.000 Euro, sind es rund 575 Euro. Wie diese Rechnung im Detail funktioniert, welchen Planungshorizont und welche Rendite wir empfehlen und wie viel Reserve sinnvoll ist, beschreibt unser Ratgeber zum Kapitalbedarf im Ruhestand.
Rentenlücke schließen: welche Hebel wie viel bewirken
575 Euro im Monat sind für Petra viel, gut ein Fünftel ihres Nettogehalts. Sparen ist allerdings nicht der einzige Hebel, und einige der anderen wirken stärker, als man zunächst vermutet.
Später in Rente gehen. Wer die Altersrente über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, bekommt für jeden Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Arbeitet Petra ein Jahr länger, steigt ihre Bruttorente durch das zusätzliche Beitragsjahr und den Zuschlag von 6 Prozent auf 1.717 Euro, ihre Lücke sinkt auf 625 Euro. Gleichzeitig muss ihr Vermögen ein Jahr weniger überbrücken, und sie kann ein Jahr länger sparen. Seit Januar 2026 ist Weiterarbeiten auch steuerlich attraktiver: Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können mit der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei verdienen. Sozialabgaben fallen weiterhin an.
Ausgaben senken. Jede 100 Euro, die Petra im Ruhestand dauerhaft weniger braucht, verringern ihre Lücke um denselben Betrag und ihren Kapitalbedarf um rund 26.000 Euro. Kein anderer Hebel wirkt so direkt. Auf Reisen muss Petra deshalb nicht verzichten. Ein kritischer Blick auf große Fixkosten lohnt sich aber, etwa auf die Frage, ob die Wohnung im Ruhestand noch passt.
Die gesetzliche Rente aufstocken. Zuerst sollten Sie mit einer Kontenklärung prüfen, ob in Ihrem Versicherungsverlauf Zeiten fehlen. Wer anschließend gezielt Beiträge nachzahlen möchte, hat ab 50 eine interessante Möglichkeit: Sonderzahlungen, die eigentlich dazu gedacht sind, Abschläge für einen vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen. Gehen Sie trotzdem erst zur Regelaltersgrenze, erhöhen die Zahlungen Ihre Rente. Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rund 9.660 Euro und bringt derzeit 42,52 Euro Bruttorente im Monat. Dieser Weg eignet sich vor allem für Menschen, die eine größere Summe ohne Kursrisiko in eine lebenslange Rente umwandeln möchten, die mit jeder Rentenanpassung mitwächst.
Betriebliche und geförderte Vorsorge nutzen. Eine Entgeltumwandlung lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber einen ordentlichen Zuschuss zahlt; bedenken Sie dabei, dass auf die spätere Betriebsrente der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag anfällt. Ab Januar 2027 startet außerdem das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot. Für alle, die selbst in ETFs sparen, erklären wir im Ratgeber zum ETF-Entnahmeplan, wie aus dem Depot später ein regelmäßiges Einkommen wird.
In der Kombination zeigt sich, wie viel moderate Schritte bewirken. Geht Petra mit 68 statt 67 in Rente und plant 100 Euro weniger Ausgaben ein, sinkt ihre Lücke auf 525 Euro. Ihr Kapitalbedarf fällt auf rund 138.000 Euro, und mit ihren 40.000 Euro Startkapital genügt eine Sparrate von etwa 300 Euro im Monat – gut die Hälfte des ursprünglichen Betrags. Aus unserer Sicht ist das für die meisten Menschen in Petras Lage der realistischere Weg als eine Sparrate, die den Alltag bis zur Rente spürbar einschränkt.
Rentenlücke mit dem Ruhestandsrechner prüfen
Die Rechnung in diesem Artikel ist statisch: Sie unterstellt, dass Ausgaben, Renten und Rendite so eintreten wie angenommen. Für die erste Einschätzung ist das richtig, für die Entscheidung über Sparrate und Rentenbeginn reicht es nicht. Im Ruhestandsrechner tragen Sie Ihre Ausgaben, Ihre Renteneinnahmen ab ihrem jeweiligen Beginn, Ihr vorhandenes Vermögen, Ihre Renditeannahme und Ihren Planungshorizont ein. Der Rechner zeigt dann, wie lange Ihr Geld reicht und wie viel Kapital Sie brauchen.
Weil sich Märkte nicht an Durchschnittswerte halten, simuliert der Rechner zusätzlich viele mögliche Marktverläufe und zeigt, in wie vielen davon Ihr Vermögen bis zum Ende des Planungshorizonts genügt. Was eine solche Erfolgsquote bedeutet, erklären wir im Beitrag zur Monte-Carlo-Simulation. Sie können auch vergleichen, wie sich feste Ausgaben und flexible Anpassungen in schwachen Börsenjahren auswirken. Eine Grenze sollten Sie kennen: Sind Sie im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert, berechnet der Rechner die Beiträge auf Kapitalerträge nicht automatisch. Diese Kosten müssen Sie separat ermitteln und als Ausgaben eintragen.
Häufige Fragen
Wie viel Rente bekomme ich, wenn ich 3.000 Euro brutto verdiene?
Wer 45 Jahre lang 3.000 Euro brutto im Monat verdient, und zwar jeweils im selben Verhältnis zum Durchschnittsverdienst wie heute, erwirbt pro Jahr 0,69 Entgeltpunkte, denn das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt 2026 bei 51.944 Euro. Nach 45 Jahren sind das 31,2 Entgeltpunkte und beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro eine Bruttorente von rund 1.330 Euro. Nach Kranken- und Pflegeversicherung bleiben mit Kindern etwa 1.160 Euro; Einkommensteuer fällt bei einem Rentenbeginn 2026 ohne weitere Einkünfte nicht an. Kürzere Erwerbsbiografien oder Jahre mit niedrigerem Einkommen verringern den Betrag entsprechend.
Wie viele Rentenpunkte braucht man für 2.000 Euro Rente?
Für 2.000 Euro brutto sind beim aktuellen Rentenwert 47 Entgeltpunkte nötig. Sollen 2.000 Euro netto ankommen, sind es bei einem Rentenbeginn 2026 und mit Kindern rund 2.450 Euro brutto, also knapp 58 Entgeltpunkte. Zum Vergleich: Wer ein Leben lang genau den Durchschnitt verdient, sammelt in 45 Jahren 45 Punkte.
Wie hoch darf die Rente 2026 sein, um keine Steuern zu zahlen?
Bei einem Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte bleibt eine gesetzliche Rente bis etwa 1.450 Euro brutto im Monat steuerfrei. Wer früher in Rente gegangen ist, hat einen höheren steuerfreien Anteil und damit eine höhere Grenze. Kommen eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder das Einkommen eines Ehepartners hinzu, kann bereits eine niedrigere Rente steuerpflichtig werden.
Wie oft sollte ich meine Rentenlücke neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr, wenn die neue Renteninformation kommt. Außerdem immer dann, wenn sich Ihre Pläne oder Ihre Lage ändern: bei einem Jobwechsel, beim Wechsel in Teilzeit, bei einem Umzug, nach einer Erbschaft. Wird die angekündigte Rentenreform beschlossen, lohnt sich ebenfalls ein neuer Blick, weil sich Rentenanpassungen und Rentenbeginn verschieben können.
Unser Fazit
Die Rentenlücke lässt sich mit überschaubarem Aufwand verlässlich berechnen. Entscheidend ist, dass Sie Ausgaben statt Einkommen als Maßstab nehmen, alle Renten netto ansetzen und alles in heutiger Kaufkraft rechnen. Wer diese drei Regeln einhält, kommt zu einer Zahl, mit der sich planen lässt. Wer eine davon verletzt, kann sich leicht um mehrere hundert Euro im Monat verschätzen. Die typischen Fehler, Brutto statt Netto und nominale statt reale Beträge, lassen die Lücke dabei fast immer kleiner erscheinen, als sie ist. Faustregeln wie 80 Prozent Bedarf oder 20 Prozent Abzüge taugen als grobe Orientierung, eine eigene Rechnung ersetzen sie nicht.
Für den Anfang brauchen Sie drei Dinge: Ihre letzte Renteninformation, die Standmitteilungen Ihrer Betriebs- und Privatrenten und die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate. Daraus ergibt sich an einem Nachmittag Ihre persönliche Lücke. Rechnen Sie anschließend einen Stresstest mit schwächeren Rentenanpassungen und planen Sie mit dem etwas höheren Wert. Im Ruhestandsrechner sehen Sie dann, wie viel Kapital Sie brauchen und wie robust Ihr Plan ist, wenn die Märkte nicht mitspielen. Fällt die nötige Sparrate zu hoch aus, lohnt der Blick auf die anderen Hebel: Ein Jahr länger arbeiten und eine etwas schlankere Ausgabenplanung bewirken oft mehr als jeder Prozentpunkt zusätzlicher Rendite, den man sich erhofft.
Stand: Oktober 2026. Rechenannahmen: Beträge in heutiger Kaufkraft, Inflation 2 Prozent pro Jahr für die Umrechnung nominaler Rentenzusagen, Einkommensteuer nach Tarif 2026 ohne Kirchensteuer, Kapitalbedarf mit 2 Prozent realer Nettorendite und Entnahme zu Jahresbeginn bis zum Alter von 95, Sparphase mit 3 Prozent realer Rendite. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Rentenanpassung 2026, Renteninformation), Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband (Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2026), Statistisches Bundesamt (Einkommen der Ruheständler-Haushalte 2025, Laufende Wirtschaftsrechnungen 2024, Verbraucherpreisindex September 2026), Bundesregierung (Bericht der Alterssicherungskommission 2026), Einkommensteuergesetz (§ 22, § 32a EStG).