Methodik, Annahmen und rechtliche Parameter
Diese Seite dokumentiert, wie der Ruhestandsrechner rechnet: die Formeln und zeitlichen Abläufe der Basisrechnung und der Monte-Carlo-Simulation, die Abbildung von Renten und Steuern, die Grenzen des Modells sowie die rechtlichen Parameter mit ihren Rechtsgrundlagen. Im Rechner finden Sie denselben Inhalt im Tab „Methodik“.
Methodik und Annahmen
Der Ruhestandsrechner rechnet Ihren Plan Monat für Monat durch – einmal mit konstanten Annahmen (Basisrechnung) und viele Male mit zufälligen Marktrenditen (Monte-Carlo-Simulation). Alle Berechnungen laufen in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen.
Vier Arten von Werten
- Eingabe Ihre persönlichen Angaben: Alter, Depot, Sparrate, Ausgaben, Renten.
- Annahme Bewusst gewählte Modellannahmen über die Zukunft: Rendite, Schwankung, Inflation, Kosten, Rentenanpassung. Niemand kennt diese Werte im Voraus.
- Rechtsstand 2026 Geltende Steuer- und Sozialversicherungswerte (siehe Tabelle unten). Sie werden für die Zukunft unverändert angenommen.
- Ergebnis Simulierte Ergebnisse. Sie beschreiben die Folgen der Annahmen – sie sind keine Prognose und keine Garantie.
Zeitlicher Ablauf
- Die Rechnung beginnt heute mit Ihrem aktuellen Alter und läuft in Monatsschritten bis zum Planungsalter.
- Alle Zahlungen eines Monats (Sparrate, Renten, Ausgaben, Einmalzahlungen) werden zu Monatsbeginn verbucht; danach wirkt die Monatsrendite auf das Depot, dann werden die laufenden Kosten abgezogen.
- Gespart wird bis zum Monat vor dem Ruhestandsbeginn. Ab dem Ruhestandsalter werden die Ausgaben bezahlt.
- Einkünfte (Renten usw.) zählen ab ihrem Startalter, frühestens ab Ruhestandsbeginn. Übersteigen sie die Ausgaben, wird der Überschuss angelegt.
- Einmalzahlungen fallen im ersten Monat des angegebenen Lebensjahres an.
- Ein Plan gilt als erfolgreich, wenn alle geplanten Ausgaben (bei flexibler Strategie: die jeweils gekürzten) und Einmal-Ausgaben bis zum Planungsalter bezahlt werden können. Die erste nicht gedeckte Zahlung ist die „Finanzierungslücke“. Erfolgsquoten werden auf ganze Prozent abgerundet angezeigt.
Rendite, Kosten und Inflation
Die eingegebene Rendite g ist die geometrische Durchschnittsrendite (Zinseszins-Rendite) pro Jahr, nominal und vor Kosten. Die Basisrechnung wächst jeden Monat mit (1 + g)1/12.
In der Simulation sind die jährlichen Wachstumsfaktoren lognormalverteilt: ln(1 + R) ~ N(μ, s²) mit μ = ln(1 + g). Der Median jeder Jahresrendite ist damit genau g, und der Median der Simulation entspricht ohne Ein- und Auszahlungen genau der Basisrechnung. Die Volatilität σ ist die Standardabweichung der einfachen Jahresrenditen; daraus folgt
Monatliche log-Renditen werden unabhängig mit Mittelwert μ/12 und Standardabweichung s/√12 gezogen. Laufende Kosten (TER) verringern jeden Monat den Depotwert um den Faktor (1 − TER)1/12. Die Inflation ist konstant; Werte „in heutiger Kaufkraft“ sind nominale Werte geteilt durch (1 + Inflation)Jahre.
Grenzen: Unabhängige, lognormalverteilte Renditen kennen keine Crash-Häufungen, keine langen Seitwärtsphasen und keine „dicken Ränder“. Schwere Krisen kommen im Modell deshalb vermutlich seltener vor als in der Realität. Die Inflation schwankt nicht, und sie ist nicht mit den Renditen verknüpft.
Jeder simulierte Verlauf hat einen eigenen, aus Seed und Laufnummer abgeleiteten Zufallszahlengenerator (xoshiro128**). Gleiche Eingaben und gleicher Seed liefern exakt gleiche Ergebnisse; Varianten eines Plans (Vergleich, Sensitivität, „Was wäre nötig?“) nutzen dieselben Marktverläufe.
Renten und die Renteninformation
- Die Beträge der Renteninformation sind Bruttobeträge und enthalten keine künftigen Rentenanpassungen– sie sind mit dem heutigen Rentenwert gerechnet. Im Modell gelten sie deshalb als „heutiger Wert“ und werden ab heute mit der gewählten Rentenanpassung fortgeschrieben. „Mit der Inflation“ bedeutet: Die Kaufkraft des Betrags bleibt erhalten. Die Beispielrechnungen der Renteninformation mit 1 % bzw. 2 % Anpassung berücksichtigen den Kaufkraftverlust nicht.
- Die Prognose der Regelaltersrente unterstellt Beiträge wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bis zur Regelaltersgrenze. Wer früher aufhört, bekommt weniger. Das Modell schätzt die Rente dann linear zwischen „bisher erreicht“ und „Prognose“ nach der Zahl der tatsächlich gearbeiteten Jahre.
- Beginnt die Rente vor der Regelaltersgrenze, wird ein Abschlag von 0,3 % pro Monat (höchstens mit 63 möglich, dann 14,4 %) angewendet, bei späterem Beginn ein Zuschlag von 0,5 % pro Monat. Ob Sie die Voraussetzungen (z. B. 35 Versicherungsjahre) erfüllen, prüft das Modell nicht.
- Netto = Brutto × (1 − Kranken-/Pflegeversicherung − Einkommensteuer). Beide Sätze sind vereinfachte, änderbare Annahmen. Die optionale Steuerschätzung wendet den Tarif 2026 auf diese Rente allein an (Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, Pauschbeträge, KV/PV als Vorsorgeaufwand; ohne weitere Einkünfte, ohne Splitting, ohne Kirchensteuer) und unterstellt, dass die Tarifgrenzen mit der Inflation steigen. Der feste Rentenfreibetrag wird nicht abgebildet.
Steuern auf Entnahmen
Bei jeder Entnahme gilt der Anteil 1 − Einstandswert / Depotwert als Gewinn (Durchschnittsmethode). Davon ist nach Teilfreistellung der Anteil k = Gewinnanteil × (1 − Teilfreistellung) steuerpflichtig; zuerst wird der jährliche Sparer-Pauschbetrag genutzt. Um netto N zu erhalten, wird brutto entnommen:
Einzahlungen und reinvestierte Überschüsse erhöhen den Einstandswert, Entnahmen verringern ihn anteilig. Der Pauschbetrag wird alle 12 Monate erneuert und nicht an die Inflation angepasst.
Flexible Ausgaben
Einmal pro Ruhestandsjahr wird der Deckungsgrad berechnet: realer Depotwert geteilt durch den Barwert der geplanten künftigen Entnahmen (geplante Ausgaben × Ausgabenniveau − Nettoeinkünfte + Einmal-Ausgaben − Einmal-Einnahmen), abgezinst mit der erwarteten realen Rendite nach Kosten. Liegt er unter der Schwelle (Standard 100 %: selbst bei durchschnittlicher Entwicklung würde das Geld nicht mehr reichen), sinkt das Ausgabenniveau um einen Schritt bis zur maximalen Kürzung. Läge der Deckungsgrad nach Rücknahme eines Schritts mindestens 10 Prozentpunkte über der Schwelle, steigt es wieder – höchstens auf 100 % der Planung. Der Abstand verhindert ein Hin und Her von Jahr zu Jahr. Die Steuer auf künftige Entnahmen wird mit dem aktuellen Gewinnanteil des Depots grob berücksichtigt.
„Was wäre nötig?“
Für jede Stellschraube wird der Wert gesucht, bei dem der Plan das Kriterium gerade erfüllt – Basisrechnung: kein Monat ohne Deckung; Simulation: mindestens der gewählte Anteil erfolgreicher Verläufe. Das nötige Depot bei Ruhestandsbeginn wird für die Ruhestandsphase allein berechnet (mit dem Einstandswert-Anteil der Basisrechnung).
Nicht abgebildet
- Berechnung gesetzlicher Rentenansprüche aus dem Erwerbsleben, Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten.
- Vorabpauschale, FIFO-Verkaufsreihenfolge, Verlustverrechnung, Günstigerprüfung, Steuern auf Umschichtungen.
- Beiträge freiwillig Versicherter zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Kapitalerträge und Mieten.
- Genaue Einkommensteuer bei mehreren Einkünften, Ehegattensplitting, Kirchensteuer auf Renten, Rentenfreibetrag.
- Immobilien, Kredite, Pflegefallrisiko, schwankende Inflation, Wechselkurse, Umschichtung zwischen Anlageklassen.
- Künftige Gesetzesänderungen – alle Rechtswerte werden mit dem Stand 2026 fortgeschrieben.
Rechtliche Parameter (Stand 2026)
| Parameter | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag | 25 % + 5,5 % darauf = 26,375 % | § 32d EStG, SolZG |
| mit Kirchensteuer 8 % / 9 % | 27,82 % / 28,00 % | § 32d Abs. 1 EStG |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 € / 2.000 € (zusammen veranlagt) | § 20 Abs. 9 EStG |
| Teilfreistellung Aktienfonds / Mischfonds | 30 % / 15 % | § 20 InvStG |
| Einkommensteuertarif 2026 | Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € | § 32a EStG |
| Solidaritätszuschlag (Freigrenze) | 20.350 € Einkommensteuer (Einzelveranlagung) | §§ 3, 4 SolZG 1995 |
| Besteuerungsanteil gesetzliche Rente | Rentenbeginn 2026: 84,0 %, +0,5 Pp. pro Jahr, 100 % ab 2058 | § 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG |
| Pauschbeträge in der Steuerschätzung | Werbungskosten 102 €, Sonderausgaben 36 € | § 9a Nr. 3, § 10c EStG |
| Krankenversicherung | allgemeiner Satz 14,6 %, Ø Zusatzbeitrag 2026 2,9 %; Rentner tragen je die Hälfte | §§ 241, 242a, 249a SGB V |
| Pflegeversicherung | 3,6 %, kinderlos +0,6 %; Rentner tragen den vollen Beitrag | § 55, § 59 SGB XI |
| Abschlag / Zuschlag bei Rentenbeginn | −0,3 % je Monat früher, +0,5 % je Monat später | § 77 Abs. 2 SGB VI |
| Regelaltersgrenze | 67 Jahre ab Jahrgang 1964 | § 35, § 235 SGB VI |
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner mit Kindern damit 12,35 %, kinderlos 12,95 % der Bruttorente (der tatsächliche Zusatzbeitrag hängt von der Krankenkasse ab). Lebenserwartung: Destatis, Sterbetafel 2023/2025.
Wichtiger Hinweis
Der Ruhestandsrechner ist ein Rechen- und Lernwerkzeug. Er ist keine Anlage-, Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Eingaben und vereinfachten Annahmen; die tatsächliche Entwicklung von Märkten, Inflation, Steuern, Renten und Lebenserwartung kann erheblich abweichen. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Rente wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, für steuerliche Fragen an eine Steuerberatung.